Berlin. Zwei Drittel der Streaming-Nutzer sind von Ländersperren betroffen. Die EU will die regeln verbessern. Experten reicht das aber nicht.

Die Mehrheit (64 Prozent) der Verbraucher wollen Musik und Videos über die Landesgrenze hinaus europaweit abrufen können. Doch bislang sind zwei Drittel der Internetnutzer von Ländersperren betroffen und können ihre Streaming-Abonnements nicht im Ausland nutzen.

Dies hat eine repräsentative Online-Umfrage unter 2200 Internetnutzern des Marktwächterteams der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergeben, die dieser Redaktion vorliegt. Insgesamt nutzen mittlerweile 77 Prozent der Befragten gebühren- oder werbefinanzierte Video-Streamingdienste und 80 Prozent Musik-Streamingangebote.

Geoblocking ist für viele Nutzer großes Hindernis

„Musik- und Video-Streaming-Angebote gehören inzwischen zum Alltag der Verbraucher“, sagt Sebastian Schmidt, Teamleiter der Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer jedoch im Ausland versuche, dort Videos und Musik hochzuladen, scheitere in der Regel an Ländersperren – dem sogenannten Geoblocking.

Da die entsprechenden Lizenzrechte der Anbieter für die anderen Länder fehlten erscheine nur der Hinweis „Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar.“ Geoblocking sei „aktuell für viele Internetnutzer ein Hindernis, digitale Inhalte grenzüberschreitend abzurufen“, sagte Schmidt.

EU will Streaming im Ausland ermöglichen

Die Pläne der EU, die Streamingdienste ab 2018 für kostenpflichtige Angebote vorübergehend – also in Urlaubszeiten und bei Dienstreisen – auch im Ausland zu ermöglichen, kritisieren die Verbraucherschützer jedoch als unzureichend. „Die Verordnung erlaubt nur, dass ich meinen kostenpflichtigen Streamingdienst vorübergehend auch im EU-Ausland nutzen kann. Unbeschwerten Zugang zu Online-Diensten von Fernsehsendern aus dem EU-Ausland wird es weiterhin nicht geben“, kritisiert Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Vielmehr sollte die Regelung auch für kostenlose Dienste und dauerhaft gelten. „Für Autos und Arbeitskräfte gilt der freie Binnenmarkt. Bei digitalen Inhalten gilt nach wie vor Kleinstaaterei. Digitale Grenzbäume bleiben weiter aufgestellt.“ (FMG)