Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Deutsche Bank, Postbank und eine Sparkasse wegen hoher Gebühren fürs Basiskonto verklagt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat drei Geldinstitute wegen zu hoher Gebühren für sogenannte Basiskonten verklagt. Betroffen sind die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein. „Deren Entgelte für Basiskonten sind unangemessen, weil Verbraucher mehr zahlen müssen als für vergleichbare Konten“, begründet Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teams der Verbraucherzentrale, den Rechtsschritt gegenüber unserer Redaktion.

Auch werde das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber nicht hinreichend berücksichtigt. „Ein höherer Grundpreis muss auch dann gezahlt werden, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt wird.“ Die Klagen wurden bei den Landgerichten in Köln, Frankfurt und Lübeck eingereicht.

Basiskonten wurden in Europa für wirtschaftlich schwächere Verbraucher geschaffen wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Geflüchtete oder Obdachlose. Seit Mitte 2016 hat jeder erwachsene Bürger in Deutschland ein Recht auf ein solches Konto. Es gilt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, darf dieses Konto eröffnen.

Vergleichbare Girokonten sind deutlich günstiger

Konkret berechnet die Postbank für ihr Basiskonto (Postbank Giro Basis) 5,90 Euro im Monat plus 0,99 Euro je beleghafter Überweisung. Für das vergleichbare gewöhnliche Girokonto (Postbank Giro Plus) werden dagegen nur 3,90 Euro monatlich fällig, für Onlinekonten (Giro direkt) sogar nur 1,90 Euro, berichtet die Verbraucherzentrale. Die Deutsche Bank verlangt für ihr Basiskonto 8,99 Euro plus 1,50 Euro je Überweisung, während für Vergleichskonten (db AktivKonto) nur 4,99 Euro monatlich gezahlt werden müssen. Die Sparkasse Holstein (Holstein Basiskonto) verlangt wiederum 8,95 Euro, während das onlinebasierte Konto (Holstein Giro Online) nur 2,95 Euro kostet.

Da bis zu einem eventuellen höchstrichterlichen Urteil mehrere Jahre vergehen können, fordern die Verbraucherschützer die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, zu verhindern, „dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird“.