Brüssel. Chinesischen Solartechnik-Firmen sind die hohen Zölle der EU ein Dorn im Auge. Ihre Klage vor dem EU-Gericht hatte aber keinen Erfolg.

Die Abwehrmaßnahmen der EU gegen billige Solartechnik aus China sind rechtlich nicht zu beanstanden. Das EU-Gericht erster Instanz wies am Dienstag eine Klage zahlreicher Hersteller aus der Volksrepublik ab. Sie wollten hohe Strafzölle zu Fall bringen, mit denen die Europäische Union chinesische Solarpaneele belegt. Das Urteil ist aber noch nicht letztinstanzlich – Revision beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist möglich.

Der vorläufige Entscheid ist eine Erleichterung für die Branche, die in Deutschland nach dem Wegfall großzügiger Förderung 2012 in die Krise gerutscht war und sich davon dank des Schutzes gegen die chinesischen Billig-Anbieter wieder leicht erholt hat. Es geht um Solarpaneele und deren Komponenten.

Straf- und Ausgleichszölle betragen durchschnittlich 47,7 Prozent

Die Brüsseler EU-Kommission hatte die Preisgestaltung der Discounter untersucht und festgestellt, „dass chinesische Unternehmen Solarpaneele in Europa weit unter ihren normalen Marktpreisen verkauft, unzulässige Subventionen erhalten und Solarpaneel-Hersteller aus der EU somit empfindlich geschädigt haben“. Die EU hatte daraufhin Straf- und Ausgleichzölle von durchschnittlich 47,7 Prozent verhängt.

Die Kläger beanstanden die zugrunde liegenden Berechnungen. Unter anderem sei die unterschiedliche Herkunft von Geräteteilen nicht berücksichtigt und der Schaden der EU-Firmen einseitig der chinesischen Konkurrenz zur Last gelegt worden. Beide Vorwürfe seien indes nicht hinreichend belegt, stellte das Gericht fest. Die EU will die Zölle in den nächsten Tagen um weitere anderthalb Jahre verlängern.