Frankfurt/Main. Die Sicherung der Bankeinlagen soll für Unternehmen und Großanleger entfallen. Nur Privatanleger behalten künftig den vollen Schutz.

Den Banken wird die Haftung für die Einlagen ihrer Kunden zu teuer. Für Privatkunden ändert sich zwar nichts. Alle anderen aber verlieren große Teile des bisherigen Schutzes für den Fall, dass die Bank pleitegeht. Die privaten Banken wollen sich damit auch vor Ausbeutung durch Großanleger schützen. Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank bleibt unberührt.

Bisher sind alle Einlagen geschützt, die der kleinen Sparer und die des Dax-Konzerns auch. Das ändert sich von Oktober an, nicht bei Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, wohl aber bei Kunden privater Banken. Große Institute wie die Deutsche Bank und kleine wie etwa Hauck & Aufhäuser werden dann im Falle ihrer Pleite nur für die Einlagen privater Kunden vorgesorgt haben.

Für Privatkunden soll sich nichts ändern

Daran habe bei der Umgestaltung der Einlagensicherung niemand rütteln wollen, versicherte Michael Kemmer, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken: „Der private Einleger soll in seinem Schutzumfang in keinster Weise beschränkt werden gegenüber dem Status quo.“ Das werde auch so bleiben. Es folge jetzt nicht Einschränkung auf Einschränkung.

„Es ist die feste Ansicht, dass wir nicht in kurzen Zeitabständen mit Reformen der Einlagensicherung kommen“, so Kemmer. Für private Kunden und auch Stiftungen soll sich also nichts ändern. In der Regel blieben damit Spareinlagen einschließlich der Sparbriefe von mindestens einer Million Euro pro Kunde geschützt, so der Bankenverband.

Schutz für Einzelunternehmer weiter gegeben

Das gelte auch für den Einzelunternehmer, den kleinen Handwerker etwa. Habe er sein Geschäft aber in einer juristischen Person organisiert, in einer OHG, einer KG oder GmbH, dann sehe es anders aus, erklärte Dirk Cupei, Bereichsleiter Einlagensicherung im Bankenverband: „Juristische Gesellschaften und Personengesellschaften, die werden eben nicht geschützt“, sagte er. „Das sind Unternehmen.“

Betreibe jemand als Einzelkaufmann, als Einzelunternehmer sein Gewerbe, „dann ist weiter ein Schutz gegeben“. Für Unternehmen, Versicherungen und Versorgungswerke aber wird der Schutz deutlich eingeschränkt. Kurzfristige Einlagen bis zu 18 Monaten bleiben zwar geschützt. Längere Laufzeiten aber nicht. Denn dabei handele es sich um Kapitalanlagen. Ganz entfällt der Einlagenschutz für bankähnliche Kunden wie Wertpapierfirmen, auch für Bund, Länder und Kommunen. Die besäßen als professionelle Investoren genügend Kenntnisse, um die Risiken einzuschätzen.

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    Hintergrund des Beschlusses, den der Bankenverband am Freitag bekannt gegeben hat, sind steigende Kosten für die Finanzstabilität. So hätten sie sich für die Bankenabgabe, die statt des Steuerzahlers die Folgekosten einer Bankpleite abdecken soll, und für die gesetzliche Einlagensicherung seit 2014 auf 1,4 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Auch die Vorschrift, mehr Eigenkapital einzusetzen, mindere den Gewinn.

    Außerdem fühle sich der Einlagensicherungsfonds missbraucht von Großinvestoren, die gezielt bei Instituten mit schwacher Bonität Geld anlegen. Sie bekämen dadurch eine höhere Rendite. Das höhere Risiko decke aber die Einlagensicherung ab. Man habe festgestellt, so Kemmer, dass professionelle Investoren „bei diesen Häusern ganz bewusst bis zur maximalen Höhe der Einlagensicherungsgrenze“ anlegten. Das sei aber nicht der Zweck der Einlagensicherung.

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