Brüssel. Hat Facebook bei der Übernahme von WhatsApp 2014 falsche Angaben gemacht? Dem Konzern droht ein Millionen-Bußgeldbescheid aus Brüssel.

Bei der Übernahme des Nachrichten-Übermittlers WhatsApp durch Facebook ist es nach Ansicht der EU-Kommission in Brüssel nicht mit rechten Dingen zugegangen. Nach den Feststellungen der EU-Zentrale hat Facebook 2014 falsche Angaben gemacht und damit die kartellrechtliche Genehmigung der Transaktion durch die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht unzulässig beeinflusst.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellt dem Konzern deswegen eine offizielle Beanstandung zu – Teil eines Verfahrens, das mit einer Millionenbuße enden könnte. Die Fusion soll aber nicht rückgängig gemacht werden, selbst wenn sich herausstellt, dass sie zum Teil auf unkorrekten Informationen beruhte.

Firmen sollen Angaben machen

Die EU-Kommission prüft große Firmenzusammenschlüsse im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des fairen Wettbewerbs. Die beteiligten Firmen seien verpflichtet, dazu akkurate Angaben zu liefern, erklärte Vestager. „Diese Verpflichtung müssen sie ernst nehmen.“ Im vorliegenden Fall sei die Kommission beim derzeitigen Stand der Untersuchung „der Auffassung, dass Facebook im Rahmen der Prüfung der Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht hat“.

Konkret geht es um die Verknüpfung von Benutzerdaten. Facebook hatte seinerzeit erklärt, ein derartiger Datenabgleich sei technisch nicht machbar. Weil es die Marktmacht des Anbieters mindert, wenn seine Dienste separat laufen, erleichterte die Auskunft die Freigabe der Fusion durch die Kommission.

Kehrtwende bei WhatsApp

Doch zwei Jahre später war das technische Hindernis auf einmal überwunden: WhatsApp kündigte an, die Telefonnummern seiner Kunden könnten mit Facebook-Profilen verknüpft werden. Das ermöglicht zum Beispiel erfolgsträchtigere Werbung oder Freundschaftstipps.

Nach Ansicht von Vestagers Ermittlern handelt es sich indes nicht um technischen Fortschritt. Facebook habe vielmehr schon 2014 das Know-how für die Verknüpfung gehabt. Es bestehe der Verdacht, dass die Firma mit Absicht falsche Angaben gemacht habe. Das Unternehmen bestreitet das. „Wir haben stets korrekte Informationen über unsere technischen Möglichkeiten und Pläne zur Verfügung gestellt“, erklärte ein Sprecher.

Millionen-Strafe möglich

Der Konzern hat jetzt bis Ende Januar Zeit, auf das Beanstandungsschreiben der Kommission zu antworten. Wenn deren Bedenken nicht ausgeräumt werden, kann sie eine Buße bis zu einem Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Gemessen an den rund 18 Milliarden US-Dollar, die der Konzern 2015 umsetzte, könnte die Strafe maximal 180 Millionen US-Dollar (173,5 Millionen Euro) betragen – für Facebook ein Szenario mit eher begrenztem Schreckenspotenzial. Der Konzern äußerte sich zuversichtlich, dass die Überprüfung der Fakten seine guten Absichten bestätigen werde.

Unabhängig von der Höhe eines möglichen Bußgeldes bleibe die im Oktober 2014 erteilte Freigabe der Übernahme „in vollem Umfang wirksam“, erklärte die EU-Kommission. Seinerzeit hatte sie festgestellt, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb für Kommunikationsdienste, soziale Medien und Internet-Werbung nicht beeinträchtigt werde.

Auch Google im Visier der EU-Kommission

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Vestager mit amerikanischen Großkonzernen anlegt. Die EU-Behörde nimmt derzeit auch die Marktmacht des US-Suchmaschinenkonzerns Google unter die Lupe und fordert vom iPhone-Hersteller Apple eine milliardenschwere Rückzahlung von Steuern an Irland.