Essen. Ein Bauer aus Peru wollte vom Energiekonzern RWE Schadenersatz – wegen des Klimawandels. Doch ein Essener Gericht wies die Klage ab.

Der Energiekonzern RWE kann nicht für die Folgen des globalen Klimawandels haftbar gemacht werden. Das Landgericht Essen lehnte am Donnerstag die Musterklage eines Bergführers und Kleinbauern aus Peru ab, der den zweitgrößten deutschen Energiekonzern aufgrund des Betriebs von Kohlekraftwerken für die Erderwärmung verantwortlich macht.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters kann der Zusammenhang zwischen dem Kohlendioxidausstoß eines einzelnen Unternehmens und dem konkreten Anstieg der Temperatur zum Beispiel in Peru nicht nachgewiesen werden.

RWE sollte Schutz gegen Hochwasser zahlen

Der Kläger Saúl Luciano Lliuya wollte mit dem Verfahren erreichen, dass RWE Schutzmaßnahmen vor der Erderwärmung in seiner Heimat bezahlt. Sein Haus steht in der Andenstadt Huaraz, die an einem Bergsee liegt. Weil der Wasserpegel durch die Schmelze eines angrenzenden Gletschers gestiegen sei, drohe eine Überflutung, hieß es zur Begründung.

Der Energiekonzern sollte deswegen entweder selbst Sicherungsmaßnahmen umsetzen oder wahlweise mehr als 23.000 Euro für entsprechende Vorkehrungen zahlen. Finanziell unterstützt wurde der Kläger durch die Stiftung Zukunftsfähigkeit, auch die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begleitet das Verfahren.

RWE-Anwalt weist Vorwürfe zurück

Der RWE-Anwalt hatte die Vorwürfe während des Verfahrens bestritten und erklärt, für die Klage gebe es keine Rechtsgrundlage. Eine zivilrechtliche Haftung für den Klimawandel könne nicht vor Gericht erstritten werden, sondern sei ein Thema für Staaten und Gesetzgebung. (epd)