Frankfurt/Main. Die Deutsche Bank will Boni für Ex-Führungskräfte einbehalten und Sonderzahlungen zurückfordern. Es trifft Josef Ackermann.

Nun sollen auch die Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank ihr „Scherflein“ beitragen bei der Bewältigung der nicht so ganz gut gelaufenen Vergangenheit. Betroffen sind wohl elf Personen, unter anderem die ehemaligen Chefs des Instituts: Anshu Jain, Jürgen Fitschen und Josef Ackermann. Zumindest will das Geldhaus offenbar noch nicht ausbezahlte Boni in Millionenhöhe einbehalten. Angeblich prüft man auch, ob man schon ausbezahlte zurückfordern kann.

Das bestätigt das Geldhaus zwar nicht offiziell, aber ein Sprecher verweist auf den Geschäftsbericht für 2015. Danach hatte der Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres zunächst entschieden, die Zahlung von bestimmten, früher vereinbarten Boni-Anteilen auszusetzen, und das sowohl für die damaligen Co-Chefs Jain und Fitschen als auch für die anderen, 2015 aktiven oder ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder.

Komplizierte Boni-Struktur bei der Deutschen Bank

Leer ausgehen würde auch der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Ackermann, wenn das Institut die Boni überhaupt nicht mehr zahlte. 5,3 Millionen Euro und 125.000 Aktien, so hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vor einigen Wochen gemeldet, halte die Bank noch bei Jain zurück, 3,5 Millionen Euro und 96.600 Aktien bei Ackermann.

Die Boni-Struktur bei der Deutschen Bank ist kompliziert: Die Sonderzahlungen können über fünf Jahre gestreckt oder ganz gestrichen werden, wenn sich herausstellt, dass Manager gegen Regeln verstoßen haben oder vermeintlich gewinnbringende Geschäfte doch nicht so erfolgreich waren, wie gedacht.

Boni haben ökonomische Grundlage

Das sei ökonomisch nachvollziehbar, sagt Hans-Peter Burghof, Professor für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim. Denn wenn man Boni zahle für hohe Gewinne, die man einfahre nur um den Preis von hohen Rechtsrisiken, die später zutage träten, dann fehle für diese hohen Boni die ökonomische Grundlage.

Ob die Bank tatsächlich versuchen könnte, schon ausgezahlte Boni zurückzufordern, ist nicht sicher. Die gesetzliche Basis für das Einbehalten der Boni ist die „Institutsvergütungsverordnung“ der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Diese Verordnung wird gerade neu gefasst. Danach müssen von Januar an unter bestimmten Bedingungen auch schon ausgezahlte Boni zurückgefordert werden.

Die Schäden gehen in die Milliarden

Bisher ist das nicht festgeschrieben. Die geplante Regel vor den Arbeitsgerichten bereits jetzt durchzusetzen, dürfte schwierig werden, wie Fachleute vermuten, zumindest wenn eine solche Möglichkeit nicht schon in den Verträgen festgeschrieben ist. Der Griff nach schon ausbezahlte Boni soll künftig nur zeitlich begrenzt möglich sein und auch nur bei schwerwiegender persönlicher Verfehlung.

Doch auch wenn es der Bank gelänge, die Boni zurückzubekommen, könnten solche zweistelligen Millionenbeträge kaum den Schaden aufwiegen, der durch die hohen Strafen wegen des Fehlverhaltens einiger Manager und Händler entstanden ist. Da hat die Deutsche Bank schon Milliarden zahlen müssen – und weitere Verfahren sind noch offen: So droht in den USA eine Strafe von 14 Milliarden Dollar (13 Milliarden Euro) wegen unlauterer Hypothekengeschäfte, in Russland steht die juristische Klärung des Geldwäscheskandals noch aus.

Bisher zahlten nur Aktionäre und Angestellte

Immerhin dürften sich die übrigen Mitarbeiter und die Aktionäre freuen. Sie hatten die Aufräumarbeiten im Institut bisher weitgehend allein zu spüren bekommen: 9000 Jobs sollen gestrichen werden, davon 4000 in Deutschland. Und die Aktionäre haben heftige Kursverluste hinnehmen müssen. Vor zehn Jahren kostete eine Deutsche-Bank-Aktie knapp 130 Euro. Heute sind es noch etwa 16 Euro.