Karlsruhe. Nach einem Urteil sind zusätzliche Gebühren für die Nutzung eines Bauspardarlehens unzulässig. Kunden können auf Erstattungen hoffen.

Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen am Dienstag für unzulässig, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen – zusätzlich zu den Zinsen.

Kunden mit älteren Verträgen können von Urteil profitieren

Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet.

Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den Verjährungsfristen im konkreten Fall ab. (dpa)