Frankfurt/Main. 16.000 Kläger fordern von der Telekom die Rückerstattung des Aktien-Kaufpreises. Die Telekom lehnt die Zahlung ab und spielt auf Zeit.

In einem der größten deutschen Anlegerschutzprozesse ist die beklagte Deutsche Telekom AG in arge Beweisnot geraten. Bei der erneuten Verhandlung verlangte das Oberlandesgericht Frankfurt den vollständigen Nachweis, dass ein bereits vom Bundesgerichtshof beanstandeter Prospektfehler keinen Einfluss auf den Kursverlauf der T-Aktie gehabt hat. Auch in anderen Rechtsfragen ließ der Senat des Oberlandesgerichts eine kritische Haltung gegenüber der Verteidigung des Konzerns erkennen.

Musterkläger ist bereits gestorben

Seit Donnerstag wird beim OLG erneut anhand einer Musterklage darüber verhandelt, ob rund 16.000 Kläger Anspruch auf Rückerstattung des Aktien-Kaufpreises in einer Gesamthöhe von knapp 80 Millionen Euro haben. Es geht um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom aus dem Jahr 2000, bei dem Anteile aus dem Bestand der staatseigenen KfW zum Frühbucherpreis von 63,50 Euro verkauft wurden.

Der Prozess war notwendig geworden, weil der BGH den früheren OLG-Beschluss in einem wichtigen Punkt aufgehoben hat. Nach Auffassung der Bundesrichter enthielt der Börsenprospekt der Telekom einen „schwerwiegenden Fehler“ zur US-Beteiligung Sprint.

Mehr noch: In seiner Urteilsbegründung hielt der BGH der Telekom vor, die Besitzverhältnisse an dem US-Mobilfunker bewusst verschleiert zu haben. An zwei Stellen war in dem Börsenprospekt von einem Verkauf die Rede, während die Beteiligung tatsächlich nur konzernintern an eine andere Holding „umgehängt“ worden war und damit verbundene Milliarden-Risiken erst später auftauchten.

Entscheidung soll am 30. November fallen

Der OLG-Senat will bereits am 30. November eine Entscheidung verkünden, die allerdings kein endgültiger Beschluss sein muss. Die Vorsitzende Richterin Birgitta Schier-Ammann hatte gleich zum Auftakt die Erwartungen auch nach einem solchen Beschluss gedämpft. Man müsse kein Hellseher sein um zu wissen, dass die Sache erneut beim Bundesgerichtshof landen werde, sagte die Richterin.

Schier-Ammann ließ die Auffassung des Senats erkennen, dass zwischenzeitlich eingenommene Dividenden auf einen eventuellen Schadenersatz angerechnet werden müssten. Nach den allgemeinen Schadensregeln hätten die Kläger aber Anspruch auf Zinsen, um ihre Kapitalverluste abzudecken.

Die Telekom lehnt bislang jede Zahlung ab. Klägeranwalt Andreas Tilp warf dem Unternehmen ein zynisches Spiel auf Zeit vor. „Die Leute sterben weg. Es wird hier auf eine biologische Lösung gewartet“, sagte er.

Während der langen Verfahrensdauer ist der Musterkläger, ein Rentner aus Schwaben, in diesem Jahr gestorben. Der Prozess um den Fall des Tilp-Mandanten, an dem modellhaft wichtige Rechtsfragen geklärt werden sollen, wird aber davon unberührt weitergeführt.