Groß­burg­we­del. Hat Rossman bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmen gesetzliche Regelungen missachtet? Das zumindest legen Medienberichte nahe.

Die Drogeriemarktkette Rossmann soll beim Einsatz von Werkvertragsmitarbeitern rechtliche Regelungen missachtet haben. Wie der „Stern“ und das ARD-Magazin „Report Mainz“ berichten, sollen Tausende von einem Subunternehmen überlassenen Angestellte und Stammbeschäftigte von Rossmann enger zusammenarbeiten, als dies nach den Regeln für Werkverträge zulässig ist.

So sollen Mitarbeiter von Rossmann und Angestellte des Subunternehmens „Promota.de“, an der die Drogeriemarktkette zu 49 Prozent beteiligt ist, die gleichen Tätigkeiten wie unter anderem das Einräumen der Ware ausführen – obwohl dies laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verboten ist. Laut Recherchen von „Stern“ und „Report Mainz“ sei diese Praxis auch bei einem Tochterunternehmen der Leihfirma, die Mitarbeiter für Rossmann schult, bekannt.

Mitarbeiter sollen sich bei Kontrollen anders verhalten

Demnach weisen interne Schulungsunterlagen der „Promota.de“-Tochter „Tempus“ Mitarbeiter darauf hin, sich bei Besuchen von Kontrolleuren des TÜVs anders als üblich zu verhalten. So sollen die Einräumer während des Audits spezielle „Besonderheiten“ beachten und Regale nicht gleichzeitig mit Rossmann-Mitarbeitern einräumen.

„Die Ausübung der gleichen Tätigkeit“ von Mitarbeitern der Drogeriekette und des Subunternehmens „zur gleichen Zeit ist ein Indiz für ‘verdeckte Arbeitnehmerüberlassung’ und gefährdet den Werkvertrag“, ermahnte das Unternehmen seine Teamleiter.

Mitarbeiter räumen Regale zusammen ein

Sind keine TÜV-Prüfer im Haus, sei es hingegen vollkommen normal, dass die Werkarbeiter die Regale zeitgleich mit Rossmann-Mitarbeitern einräumen, bestätigten „Promota.de“-Mitarbeiter dem „Stern“. Das gleiche Bild zeigte sich auf Filmaufnahmen aus „Rossmann“-Filialen in verschiedenen deutschen Städten, die „Report Mainz“ vorliegen.

Zudem sollen die weitaus schlechter als Rossmann-Beschäftigte bezahlten Mitarbeiter von Leihfirmen unter miesen Arbeitsbedingungen in der Drogeriekette leiden. Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten würden nicht als Arbeitszeit bezahlt, vielfach müsse umsonst gearbeitet werden, um zeitliche Vorgaben zu erfüllen.

TÜV konnte keine Missachtung feststellungen

„Rossmann“ und „Promota.de“ wiesen die Vorwürfe bisher mit Verweis auf die bereits erwähnten Überprüfungen durch den TÜV Rheinland zurück, der bei Kontrollen keine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung feststellen konnte. (bekö)