San Francisco. Zuletzt hatte Facebook eifrig Snapchat kopiert. Mit seiner neuen Funktion Marketplace greift das Netzwerk jetzt vor allem eBay an.

Facebook baut in seine mobile App einen Online-Flohmarkt ein. Der durchsuchbare Marketplace kommt zunächst in die USA, nach Großbritannien, Australien und Neuseeland, die Einführung in Deutschland dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein.

Wie Facebook in einer Mitteilung ankündigt, drängt das Netzwerk nun in das Suche-und-Biete-Geschäft. In die App für iOS und Android wird ein Marketplace-Symbol integriert, das Nutzer zu dem Online-Flohmarkt bringt. Ohne Gebühren für die Transaktionen sollen dort Artikel angeboten werden können.

In Gruppen wird bereits rege verkauft

Ganz neu ist der Handel unter privaten Nutzern in dem Netzwerk nicht, viele Gruppen haben sich als regionale Umschlagplätze etabliert. Facebook selbst spricht davon, dass 450 Millionen Menschen die Seite monatlich nutzten, um zu kaufen und zu verkaufen. Gebühren für Käufer oder Verkäufer sind nicht vorgesehen, es geht dem Netzwerk offenbar in erster Linie darum, die Attraktivität der Seite zu erhöhen, um Nutzer zu binden. Perspektivisch ist geplant, das Angebot weltweit auszurollen und auch für Desktop-Rechner verfügbar zu machen.

Die Handelsplattform soll einfach nach Rubriken und Standort durchsuchbar sein und nach einem Algorithmus Vorschläge machen. Für ebay Kleinanzeigen oder die vor allem in den USA verbreitete Anzeigenseite Craigslist wächst da ein neuer Rivale heran. Auch Amazon könnte das Angebot zu spüren bekommen.

Facebook gibt keine Garantien

Wer auf dem Marketplace Interesse an einem Artikel hat, kann in der App ein Gebot abgeben und bekommt vom Verkäufer den Zuschlag – oder auch nicht. In der Ankündigung stellt Facebook den Verkauf von gebrauchten Artikeln in den Mittelpunkt. Allerdings ist davon auszugehen, dass auch professionelle Händler die Möglichkeit nutzen werden. Vom Handel ausgeschlossen sein sollen Waffen und Alkohol. Gehandelt werden darf generell erst ab 18 Jahren.

Mit der Abwicklung (und möglichem Ärger) will das Netzwerk dann nichts zu tun haben. „Facebook ermöglicht nicht die Bezahlung oder die Lieferung von Produkten im Marketplace.“ Garantien gibt es keine. Eine gewisse Sicherheit soll den Nutzern geben, dass Facebook Klarnamen eigentlich verpflichtend gemacht hat und Nutzer den Standort des Verkäufers sehen. Außerdem soll deutlich sein, wie lange derjenige bereits bei Facebook angemeldet ist. (law)