Berlin. Ab 2017 entfallen die Gebühren für das Telefonieren im Ausland. Das macht günstige Tarife im Ausland für Bundesbürger interessant.

Die teuren Gebühren für das Telefonieren und Surfen im Ausland sind bald Geschichte. Im Juni kommenden Jahres fallen für rund 500 Millionen Menschen in den 28 Staaten der Europäischen Union die sogenannten Roaming-Gebühren weg. Doch offenbar hat die EU-Kommission Sorge, dass damit auch der Missbrauch von Mobilfunkverträgen steigen könnte. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger stellte nun klar, dass er Tricks der Verbraucher bekämpfen werde.

So will er beispielsweise verhindern, dass ein Kunde aus Berlin oder Hamburg eine SIM-Karte in Lettland kauft, weil Mobiltelefonie dort viel billiger ist. Der lettische Anbieter, fürchtet Oettinger, könne mit seinen niedrigen Preisen nicht die höheren Kosten refinanzieren, die ihm durch die Vermittlung von Gesprächen und Internetanfragen ins teurere deutsche Netz entstehen.

Gerichte müssen sich um die „Grauzonen kümmern“

Jeder EU-Bürger soll auch weiterhin in dem Land den Mobilfunkvertrag abschließen, in dem er seinen Lebensmittelpunkt hat. Kommissar Oettinger erklärte, dass bei rechtlichen „Grauzonen“ Gerichte in Musterverfahren entscheiden müssten – etwa die Frage, was unter „Lebensmittelpunkt“ zu verstehen sei. Will ein Anbieter seinem Kunden das kostenfreie Roaming untersagen, muss er ihn ohnehin zunächst anhören. Gibt es keine Einigung, können Verbraucher die nationalen Regulierungsbehörden anrufen – in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur in Bonn. Danach steht der Rechtsweg offen.

Viele Fälle sind nicht eindeutig. Etwa wenn ein Berliner das ganze Jahr im lettischen Riga arbeitet, aber jedes zweite Wochenende und den Urlaub in seiner alten Wohnung an der Spree verbringt. Darf er dann in Deutschland einen lettischen Mobilfunkvertrag ohne Aufpreis nutzen?

Verbraucherzentrale fordert klare Regeln

Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in diesem Fall eine Ausnahme zu machen. Um Konflikten zwischen Anbietern und Kunden vorzubeugen, verlangt sie von der EU-Kommission „klare Indikatoren, wann missbräuchliche Nutzung vorliegt“. Außerdem plädiert sie für „ein definiertes Streitschlichtungsverfahren“, damit die Konsumenten zu ihrem Recht kämen.

Oettingers Roaming-Initiative ist Teil des EU-Planes zur Verbesserung der elektronischen Kommunikation. Unter anderem bereitet sich die Kommission darauf vor, den neuen, superschnellen 5G-Standard für mobile Kommunikation koordiniert einzuführen. Das ist laut Kommission eine Voraussetzung dafür, dass Lkw später autonom, ohne Lenkung durch die Fahrer, auf den europäischen Autobahnen unterwegs sein könnten.