Berlin. Es war gedacht für die Ärmsten: Einige Banken verlangen hohe Gebühren für das Basiskonto. Verbraucherverbände fordern strengere Regeln.

Sie haben keine Wohnung, und oft hohe Schulden: Obdachlose, Überschuldete oder Flüchtlinge sind keine lukrative Kundschaft für Banken. Schätzungen zufolge leben rund eine halbe Million Menschen ohne Konto in Deutschland. Weil aber viele Überweisungen oder Einzahlungen ohne Bank unmöglich sind, brauchen auch sie eine Bankverbindung.

Der Gesetzgeber hat reagiert. Seit Mitte Juni gibt es das Konto für alle. Allerdings wird in dem Gesetz kein Betrag für die Gebühren festgelegt. Das Entgelt muss angemessen sein, heißt es dort. „Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.“

Sechs Banken abgemahnt

Diese schwammige Formulierung nutzen offenbar einige Banken. Sie verlangen deutlich höhere Gebühren für das Basiskonto im Vergleich zu einem regulären Girokonto oder erheben zusätzliche Entgelte für Extraleistungen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will gegen diese Geschäftsmodelle vorgehen und hat sechs Geldinstitute abgemahnt: Die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe sowie die BBBank. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar, wird die Abmahnung begründet. Diese Kreditinstitute sollen nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Beim Basiskonto handelt es sich um ein sogenanntes Guthabenkonto. Das bedeutet es kann Geld eingezahlt, überwiesen und abgehoben werden. Aber die Inhaber können das Konto nicht überziehen. Für die Eröffnung muss es eine Adresse geben, aber keinen festen Wohnsitz. Mit dem neuen Zahlungskontengesetz hat die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, die das besondere Schutzbedürfnis von Verbrauchern hervorhebt.

Verbraucherzentrale will notfalls klagen

Bei der Deutschen Bank liegt die Gebühr für das Basiskonto bei 8,99 Euro pro Monat. Die Deutsche Bank bestätigte bisher nur den Eingang der Abmahnung durch die Verbraucherzentralen. Knapp zwei Wochen haben die abgemahnten Banken nun Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Ändert sich nichts an den Gebühren, will die Verbraucherzentrale eine Klage anstrengen.

Auch bei der Targobank kostet das Basiskonto rund neun Euro. „Der Gesetzgeber verlangt eine ,angemessene und marktübliche’ Bepreisung des Basiskontos, ohne dies weiter zu konkretisieren“, teilt eine Sprecherin mit. „Die Bepreisung halten wir für angemessen, da der Kunde hiermit ein transparentes Komplettangebot ohne versteckte Zusatzkosten erhält.“ So sind etwa zehn Überweisungen pro Monat auch in der Filiale kostenlos.

Verbände sind verärgert

Das Schreiben der Verbraucherschützer wurde auch von der Volksbank Karlsruhe geprüft. Man habe sofort reagiert, sagt Thomas Nusche, Vorstandsreferent und Sprecher der Bank. Für das Basiskonto verlangt das Geldinstitut jetzt 5,90 Euro im Monat. Zuvor waren es zwei Euro mehr. Anträge für das Basiskonto müssen bei der Bank eine besondere Prüfung durchlaufen. Der Mehraufwand sollte über diesen Betrag zumindest teilweise abgedeckt werden.

Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist die Geschäftspraxis „ein klarer Fall von Diskriminierung“. „Es geht offensichtlich darum, unerwünschte Kundschaft abzuschrecken“, sagt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Lenken die Banken nicht auf freiwilliger Basis ein, sollte der Gesetzgeber die Bedingungen für das Basiskonto vorschreiben.“