New York. Die Deutsche Bank streitet mit der US-Justiz um Milliardenstrafen. Nun kann das Geldhaus zumindest einige der Vorwürfe ad acta legen.

Im Verfahren um Tricksereien am Devisenmarkt hat eine US-Richterin einen Teil der Vorwürfe gegen die Deutsche Bank und Credit Suisse sowie fünf andere Institute abgewiesen.

Bei dem Verfahren gehe es um Kartellklagen in Bezug auf einige außerhalb der USA ausgeführten Transaktionen und um Klagen in Bezug auf Geschäfte, die vor dem 1. Dezember 2007 durchgeführt wurden, teilte Bezirksrichterin Lorna Schofield am Dienstag mit.

Deutsche Bank hat bisher keinen Vergleich geschlossen

Vor allem steht der Vorwurf falscher Berichterstattung der Bank über die eigenen Geschäfte im Raum. Dies gelte unter anderem in Bezug auf das Terminbörsen-Gesetz. Es gibt den Verdacht, dass viele Banken am billionenschweren Devisenmarkt getrickst haben. Einige internationale Großbanken haben in der Sache bereits milliardenschwere Vergleiche geschlossen, die Deutsche Bank als einer der größten Devisenhändler der Welt aber nicht.

Neben der Deutschen Bank und Credit Suisse geht es um die japanische Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Morgan Stanley aus den USA, die RBC Capital Markets der Royal Bank of Canada, Société Générale aus Frankreich und Standard Chartered aus Großbritannien. (rtr)