Frankfurt/Main. Bankkunden können sich freuen: Künftig müssen Kreditinstitute ihre Kunden beim Kontowechsel unterstützen – innerhalb weniger Tage.

Bankkunden in Deutschland sind treue Wesen: Wer einmal ein Girokonto eröffnet hat, behält es in den meisten Fällen bis an sein Lebensende. Nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom haben 74 Prozent aller Deutschen noch nie ihre Bank gewechselt. Ein Grund dafür ist die Sorge vor Komplikationen, wie man sie etwa bei einem neuen Telefonanbieter befürchtet. Doch eine tote Leitung mag für ein paar Stunden oder Tage gerade noch hinnehmbar sein. Was aber, wenn das Gehalt nirgendwo eingehen und die Miete nicht überwiesen werden kann?

Solche Befürchtungen sollen künftig ausgeräumt werden: Von kommenden Sonntag an sind Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Die neue Regel ist Teil des Zahlungskontengesetzes, eine EU-Richtlinie, die derzeit ins deutsche Recht umgesetzt wird.

Banken müssen Kontodaten automatisch austauschen

Wichtigste Neuigkeit: Künftig müssen die alte und die neue Bank beim Wechsel kooperieren und wesentliche Informationen zum Konto austauschen. Dazu gehören die Daten zu bestehenden Daueraufträgen, Lastschriftverfahren und Überweisungen. Die neue Bank ist verpflichtet, innerhalb von zwei Geschäftstagen die entsprechenden Informationen von der alten Bank anzufordern. Dann muss diese innerhalb von fünf Geschäftstagen reagieren und binnen weiterer fünf Tagen den Übergang perfekt machen. Insgesamt darf der Wechsel also nur zwölf Geschäftstage dauern.

Ab dem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt soll die alte Bank keine Lastschriften und Überweisungen mehr akzeptieren. Auch das restliche Guthaben muss automatisch an das neue Konto überwiesen werden. Allerdings: In Zukunft können Banken für den Wechselservice Gebühren erheben – wenn sie diese im Vorfeld des Umzugs offenlegen. Zuvor war dies gesetzlich nicht geregelt, die meisten Banken sahen aber von Gebühren ab.

Institute sind sauer

Während Verbraucherschützer die neuen Vorschriften loben, ist die Finanzbranche weniger erfreut. Die Deutsche Kreditwirtschaft, die die Interessen von Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken vertritt, nennt die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen für einen Kontenwechsel „ambitioniert“. Um einen Kontenwechsel dennoch in der vorgegebenen Zeit zu gewährleisten, hätten Banken und Sparkassen bereits ein Abkommen zur Umsetzung des Gesetzes abgeschlossen.

Gut möglich, dass sich Kunden nun verstärkt für eine neue Bank entscheiden. Denn weil die anhaltend niedrigen Zinsen die Gewinne vor allem der Publikumsbanken schmälern, erheben diese für zahlreiche Dienstleistungen Gebühren.

Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon hält alte Geschäftsmodelle bereits für ausgereizt. „Ich erwarte, dass es in einigen Jahren praktisch nirgendwo mehr kostenlose Girokonten geben wird“, sagte er kürzlich. In Bayern verlangt die erste Genossenschaftsbank bereits Strafzinsen von Kunden, wenn sie Guthaben über 100.000 Euro auf dem Konto lagern. Beobachtungen der Finanzberatung FMH zufolge erheben bereits 28 Banken monatliche Kontoführungsgebühren. Diese lägen zwischen zwei und 14,90 Euro.

Gebühren für Girokonten befördern Kontowechsel

„Einige haben neue Kontomodelle eingeführt und zugleich die monatlichen Entgelte um bis zu 7,90 Euro erhöht – zum Teil ohne die Gegenleistung anzupassen“, kritisieren die Fachleute von FMH. Besonders stark seien die Kosten für Kreditkarten gestiegen. Bei der Girocard hingegen seien die Anbieter noch zurückhaltend. „Gerade in Zeiten, in denen neue Kosten eingeführt und alte Kosten bei Girokonten wiederbelebt werden, sollten Verbraucher die gesetzliche Neuerung zum Anlass nehmen, tatsächlich zu wechseln“, rät Katharina Lawrence, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Vergleichsportale bieten die Möglichkeit, Angebote genau auf den Prüfstand zu stellen. In der Regel gibt es drei Kostenmodelle: Der Idealfall ist das kostenlose Konto. Viele Anbieter verlangen jedoch pauschal eine monatliche Gebühr, mit der in der Regel alle Leistungen abgegolten sind. Bei der dritten Variante setzt sich die monatliche Gebühr des Kontos aus einer fixen und variablen Komponente zusammen.

Filialkunden am meisten betroffen

Meist trifft es Kunden, die Bankgeschäfte nicht online, sondern in der Filiale erledigen. Wer Überweisungen vor Ort durchführt, kann unter Umständen stärker zur Kasse gebeten werden. Weitere Kostenfaktoren sind Zusatzgebühren für Kreditbanken und bei den Überziehungszinsen, die Banken und Sparkassen verlangen. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Allerdings: Zu oft sollte man das Konto nicht wechseln. Denn jeder Kontowechsel wird der Schufa gemeldet. Wer zu oft von Bank zu Bank hüpft, erhält einen schlechteren Kreditscore und muss unter Umständen mehr für Kredite zahlen als treue Kunden.