Düsseldorf. Im August führte Amazon den „Dash Button“ ein: Mit einem Druck bestellt man Haushaltsartikel. Jetzt klagen Verbraucherschützer dagegen.

Die Verbraucherzentrale NRW geht gerichtlich gegen den vom Internethändler Amazon eingeführten „Dash-Button“ vor. Wie die Verbraucherschützer am Donnerstag in Düsseldorf mitteilten, verstößt der analoge Knopf, mit dem Amazon-Prime-Kunden Haushaltswaren bestellen können, gegen mehrere rechtliche Vorgaben.

Die Verbraucherzentrale hatte deshalb das Unternehmen bereits abgemahnt und eine Unterlassungserklärung zu den kritisierten Punkten gefordert. Da diese unterblieb, wollen die Verbraucherschützer jetzt vor Gericht klären lassen, ob der „Dash-Button“ unter den aktuellen Bedingungen verwendet werden darf.

Waschmittel an der Waschmaschine bestellen

Der „Dash-Button“ soll nach den Vorstellungen von Amazon in Haushalten hängen und auf Knopfdruck via Internet Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier.

Per Knopfdruck kann man alles mögliche kaufen, vor allem Haushaltsartikel.
Per Knopfdruck kann man alles mögliche kaufen, vor allem Haushaltsartikel. © amazon | amazon

Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlt auf der Schaltfläche des Buttons aber der Hinweis, dass der Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung auslöst. Zwar verschicke die App eine Push-Nachricht, sobald der Knopf gedrückt wurde. Wer es aber versäume, binnen 15 Minuten zu stornieren, habe den Kauf rechtsverbindlich getätigt.

„Das wirft die Frage auf, was ist, wenn unbefugte Dritte oder kleine Kinder den Knopf drücken“, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale am Donnerstag. Die Kunden könnten ihr Smartphone schließlich nicht ständig im Blick behalten.

Preissteigerungen werden nur ab zehn Prozent mitgeteilt

Moniert wird auch, dass Amazon sich vorbehalte, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern. Preisänderungen würden den Kunden laut App nur bei Steigerungen „um mehr als zehn Prozent“ gesondert mitgeteilt.

Überdies behalte sich Amazon vor, Ersatzartikel zu versenden, wenn das gewünschte Kaufprodukt nicht verfügbar sein sollte. Die Verbraucherzentrale NRW hält all diese Klauseln für unzulässig.

Amazon verweist auf Info in einer App

Amazon argumentiert, dass die Details der Bestellung im Browser oder der App festgelegt werden. Dort werde auch über die Preise informiert und der Hinweis auf die kostenpflichtige Bestellung gegeben. Außerdem könnten die mit dem Dash-Button bestellten Waren kostenfrei zurückgesendet werden.

Die kleinen Geräte sehen wie eine Türklingel mit Marken-Aufkleber aus. Amazon verkauft die Dash-Buttons für 4,99 Euro – die beim ersten Einkauf mit ihnen gutgeschrieben werden. Jeder Knopf ist für nur ein Produkt einer Marke programmiert.

Der „Dash-Button“ wurde in Deutschland Ende August eingeführt. Als Amazon den neuen Service im vergangenen Jahr angekündigt hatte, hielten einige Experten die Meldung zunächst für einen Aprilscherz. (epd/dpa)