Krefeld. Bisher wurden Kläger in NRW abgewiesen, wenn sie Autos mit Schummel-Software zurückgeben wollten. Nun hat ein Gericht anders geurteilt.

Das Landgericht Krefeld hat am Mittwoch zwei Autokäufern Recht gegeben, die bei einem Audi-Händler Autos mit Abgas-Schummelsoftware gekauft hatten und diese zurückgeben wollten. Das berichtet der WDR. Der Händler muss die Diesel-Autos zurücknehmen und den Kunden den Kaufpreis abzüglich der bisherigen Nutzung erstatten.

Bei den Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht. Auch nach einer Nachrüstung bleibe für die Fahrzeuge nämlich ein „berechtigter Mangelverdacht“.

Präzedenzfall am Landgericht München

In Nordrhein-Westfalen haben die Gerichte in ähnlichen Fällen stets zugunsten der Autohändler entschieden. So wies das Landgericht Bochum im März die Klage eines Käufers zurück, dessen VW-Tiguan höhere Abgaswerte auswies als im Prospekt beschrieben. Das Landgericht Düsseldorf gab im August einem Autohaus Recht, das Audis mit Schummel-Software verkauft hatte.

Das Landgericht München dagegen hatte im Mai erstmals in Deutschland einem klagenden Ehepaar Recht gegeben, das einen Seat Ibiza mit manipulierter Abgassteuerung gekauft hatte. Das Gericht verpflichtete den Händler, das Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. In Absprache mit dem VW-Konzern kündigte der Händler nach dem Urteil an, in Berufung gehen zu wollen.