Bönen/Berlin. 2012 brannte in Pakistan eine KiK-Fabrik ab, 250 Menschen starben. Der Textil-Discounter zahlt nun weitere 5,15 Millionen US-Dollar.

Vier Jahre nach dem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik mit 250 Toten hat sich der Textildiscounter KiK zu weiteren Zahlungen an Hinterbliebene bereiterklärt. In Gesprächen habe man sich auf weitere 5,15 Millionen US-Dollar geeinigt, teilte das Unternehmen mit Sitz im nordrhein-westfälischen Bönen am Wochenende mit. Zusammen mit der bereits direkt nach dem Unglück am 11. September 2012 freiwillig gezahlten Soforthilfe betrage die finanzielle Unterstützung von KiK insgesamt 6,15 Millionen US-Dollar.

„Mit diesen Zahlungen sind alle materiellen Ansprüche der Opfer und Hinterbliebenen befriedigt“, erklärte Patrick Zahn, Vorsitzender der Geschäftsführung von KiK. Das Unternehmen habe freiwillig Verantwortung für die Betroffenen übernommen, „weil uns diese Hilfe ein echtes Anliegen war“. Das Unternehmen weist bislang jede Verantwortung für das Unglück zurück. KiK war einer der Hauptauftraggeber der ausgebrannten Ali Enterprises Factory in Karachi in Pakistan.

Insgesamt 6,6 Millionen US-Dollar

Die Einigung sieht vor, dass von 2017 an die Millionen-Summe an betroffene Familien und Überlebende des Unglücks in Form von monatlichen Renten unterschiedlicher Höhe, je nach persönlicher Situation, ausgezahlt wird. Insgesamt ist eine Entschädigung von 6,6 Millionen US-Dollar vorgesehen, davon werden 5,9 Millionen US-Dollar von KiK bereitgestellt, wie es hieß. 700.000 US-Dollar steuern die Sozialkassen in Pakistan als auch die Eigentümer von Ali Enterprises bei.

Die jetzt geschlossene Vereinbarung geht den Angaben nach auf eine freiwillige Verpflichtung von KiK mit Opfervertretern zurück, die unmittelbar nach dem Unglück Ende 2012 geschlossen wurde. Die Vereinbarung deckt keine Ansprüche auf Schmerzensgeld ab, erklärte das Unternehmen unter Hinweis auf eine entsprechend anhängige Klage vor dem Landgericht Dortmund.

Freiwillige Verpflichtung von KiK

Die entwicklungspolitische „Kampagne für Saubere Kleidung“ begrüßte die Einigung. „Wir freuen uns, dass sich KiK seiner Verantwortung und Sorgfaltspflicht bewusst ist“, sagte Ineke Zeldenrust von der Initiative. Das Abkommen sei ein Beispiel dafür, dass Unternehmen Verantwortung für Arbeitsunfälle mit Todesfolge in ihrer weltweiten Lieferkette übernehmen.

Die jetzt geschlossene Vereinbarung geht den Angaben nach auf eine freiwillige Verpflichtung von KiK mit Opfervertretern zurück, die unmittelbar nach dem Unglück Ende 2012 geschlossen wurde. Die Vereinbarung deckt keine Ansprüche auf Schmerzensgeld ab, erklärte das Unternehmen unter Hinweis auf eine entsprechend anhängige Klage vor dem Landgericht Dortmund.

Prozess am Landgericht Dortmund

Ende August hatten vier Opfer einen ersten juristischen Erfolg gegen den deutschen Kleidungsdiscounter erzielt. Das Landgericht Dortmund gewährt den pakistanischen Klägern Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren. Die Opfer verklagen KiK auf Schadenersatz in Höhe von jeweils 30.000 Euro. Als Grund führen sie laut Gericht den Verlust von Angehörigen oder eigene Verletzungen in Zusammenhang mit dem Brand vom 11. September 2012 an. (epd)