Berlin. Lehnen Banken ein Darlehen ab, bittet man gerne Verwandte oder Bekannte um Geld. Worauf man bei diesen Privatkrediten achten sollte.

Dass er sich mit seinem ehemaligen Schwiegersohn vor Gericht wiedersehen würde, hätte Peter Henrich nicht gedacht. Er hat dem Mann seiner Tochter vertraut und finanziell ausgeholfen, als für Hauskauf und Mobiliar das Geld knapp wurde. Doch nach der Scheidung will der Ex-Schwiegersohn von dem Darlehen nichts mehr wissen. Rund 70.000 Euro schuldet der Mann Henrich. Der Fall landet beim Anwalt. Für den Rentner, der aus Sorge um seine Angehörigen seinen echten Namen nicht nennen will, ist der Gefallen für die Familie zur Schlammschlacht geworden.

Rund 150 Milliarden Euro leihen sich Verbraucher in Deutschland nach Angaben der Bundesbank allein von den Banken – jedes Jahr. Sie kaufen damit Möbel, Autos, Computer oder finanzieren die Wohnungsrenovierung. Was in der Statistik nicht auftaucht, sind Kredite, die Privatleute vergeben.

Privatkredite als Ersatz fürs Bankdarlehen

Privatkredite sind vor allem für diejenigen interessant, die von den Banken abgelehnt werden. Dazu zählen nicht nur Verbraucher mit einem Schufa-Eintrag. Auch Selbstständige, Freiberufler oder Berufseinsteiger haben schlechte Chancen bei den Geldinstituten. Viele fragen stattdessen in der Familie, bei Freunden oder Bekannten an. Darlehen unter Freunden sind in der Regel nicht hoch.

In den meisten Fällen geht es um ein paar Hundert Euro, eher selten um größere Beträge von mehreren Zehntausend Euro. Geliehen wird auf Vertrauensbasis. Kreditgeber und -nehmer setzen meist keinen Vertrag auf. Doch genau dies wird zum Problem, wenn es um die Rückzahlung geht. Vor allem dann, wenn nach Monaten oder gar Jahren der Schuldner nicht von selbst auf die Idee kommt, das leidige Thema anzusprechen oder gar abstreitet, dass überhaupt Geld verliehen wurde.

Kreditabschluss vor Zeugen

Um trotzdem an den geliehenen Betrag heranzukommen, rät der Kölner Rechtsanwalt Markus Decker dazu, den Kreditnehmer in ein unverfängliches Gespräch vor Zeugen zu verwickeln. Ziel ist es, dass dieser bestätigt, dass ein Kredit gewährt wurde. „Damit kann ich beweisen, dass ich einen Anspruch habe, das Geld zurückzufordern“, sagt Decker. Daraufhin setzt der Gläubiger dem Schuldner eine Frist. Klappt es nicht mit der Rückzahlung, werden Mahnungen verschickt. Wenn auch die nichts bringen, übernimmt der Gerichtsvollzieher und pfändet.

Die Kosten für den Anwalt muss der Schuldner decken, wenn der Gläubiger seinen Anspruch bewiesen bekommt – allerdings schalten die wenigsten von ihnen tatsächlich einen Juristen ein. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, für den wird ein Verfahren schnell teuer. Die Kosten muss der Kläger vorstrecken.

Schlechte Chancen bei Zahlungsunfähigkeit

Bei zahlungsunfähigen Kreditnehmern stehen die Chancen ohnehin schlecht, das geliehene Geld zurückzubekommen. Eine Möglichkeit ist, Ratenzahlungen mit einem Teilerlass aufzusetzen. Meldet der Schuldner Privatinsolvenz an, schwindet die Hoffnung, überhaupt noch an das geliehene Geld heranzukommen.

Viel Ärger kann vermeiden, wer die Details zum Kredit im Vorfeld schriftlich vereinbart. „Auf mündliche Absprachen allein sollte man sich nicht verlassen“, sagt Sara Zinnecker, Expertin für Geldanlagen beim Verbraucherportal „Finanztip“. Die Darlehensverträge zwischen Geldgeber und Schuldner sind simpel gehalten. Es geht um die wichtigsten persönlichen Angaben, die Kredithöhe, Laufzeit und Höhe der Zinsen. Zudem kann man dort vereinbaren, wie und wann das Geld zurückgezahlt wird.

Schriftlich festhalten, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt

Wichtig ist, dass aus dem Schriftstück eindeutig hervorgeht, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt, sondern um einen Kredit. Die Verträge können beide Parteien selbst aufsetzen oder von einem Anwalt ausstellen lassen. Beides zählt im Streitfall. Von Barauszahlungen raten Experten ab. Am besten sollte das Geld auf ein Konto überwiesen werden. Sinnvoll ist eine Sicherheit. Ist das Geld für den Autokauf gedacht, kann der Kreditgeber den Fahrzeugbrief behalten, bis die Schulden getilgt sind. Auch der Familienschmuck zählt als Pfand.

Natürlich weiß auch Zinnecker, dass Formalitäten unter Freunden meist schwer zu besprechen sind. Der Vorwurf, es mangelt an Vertrauen in der Freundschaft, steht dann schnell im Raum. Aber: „Ohne eine schriftliche Vereinbarung fehlt schlichtweg der Beweis, wenn es Probleme bei der Rückzahlung gibt“, sagt Zinnecker. Ein Restrisiko bleibt ohnehin. Hat der Kreditnehmer Schulden? Oder einen Schufa-Eintrag? Eine Privatperson kann ohne Zustimmung keine Auskunft über deren Bonität einfordern.

Familienmitglieder dürfen nicht steuerlich begünstigt werden

Kommen die beiden ins Geschäft und der Geldgeber veranschlagt Zinsen für das Darlehen, muss er die beim Finanzamt angeben. In der Regel wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Leihen sich Familienangehörige Geld, wird es komplizierter mit den steuerlichen Angaben. Wird mit dem Betrag beispielsweise die Büroausstattung des Sohnes für seine Firmengründung bezahlt, gilt der geringere Abgeltungssteuersatz.

Ist das Geld nur für eine Reise oder für ein Auto gedacht, das beruflich nicht zwingend gebraucht wird, müssen die Zinsen zum oft höheren Einkommenssteuersatz versteuert werden. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Familienmitglieder steuerlich begünstigt werden.

Henrichs Schuldner meldet Privatinsolvenz an – das Geld ist wohl weg

Peter Henrich hat sich von seinem Ex-Schwiegersohn schriftlich bestätigen lassen, dass er ihm Geld geliehen hat. Sicherheiten hat er allerdings keine verlangt und auch keine konkreten Tilgungspläne vereinbart. Dank der Kreditverträge gibt ihm der Richter schnell recht. Doch der Schuldner flüchtet sich in die Privatinsolvenz.

Henrich wird sein Geld wohl nicht wiedersehen. Freunden in Not oder der Familie würde er dennoch wieder finanziell aushelfen – allerdings mit einer besseren Ab­sicherung.

Geschäftsmodell im Internet

Onlineplattformen wie smava.de, lendico.de oder auxmoney.com bringen Kreditgeber und -nehmer zusammen. Das Angebot ist für diejenigen interessant, die von der Bank kein Geld geliehen bekommen. Je nach Anbieter liegt die Darlehenssumme bei bis zu 50.000 Euro. Für die Vermittlung bekommen die Plattformen eine Provision abhängig von der Kreditsumme.

Den Anlegern winken hohe Renditen. Grundlage für die Rückzahlung ist ein Vertrag. Zahlt der Schuldner den Betrag nicht zurück oder Raten fallen aus, werden Mahnungen und die Rückforderungen über die Plattform organisiert. Zudem müssen Kreditnehmer eine plattformeigene Prüfung durchlaufen. Die Plattformen werben damit, dass rund 80 Prozent der Kreditanfragen abgelehnt werden. Damit sollen Investoren durch Seriosität überzeugt werden.