Köln. Fehlt ein Mitarbeiter länger, darf auf dessen Arbeitscomputer zugegriffen werden. Zuvor muss aber eine Absprache stattgefunden haben.

Arbeitgeber dürfen auf den Rechner eines Mitarbeiters zugreifen, wenn dieser länger fehlt – zum Beispiel aufgrund von Krankheit. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass mit dem Mitarbeiter vereinbart worden ist, dass der PC nur dienstlich genutzt wird, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber für den Zugriff auf das Benutzerkonto des Mitarbeiters auch Passwörter zurücksetzen lassen. „Das ist zulässig, wenn für den Arbeitgeber keine andere Möglichkeit besteht“, sagt Oberthür.

Einschränkung des Zugriffs

Hat der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass der Computer privat genutzt werden darf, darf der Arbeitgeber ohne sein Einverständnis beispielsweise nicht auf dessen E-Mail-Postfach zugreifen. Macht er es doch, kann das strafbar sein. (dpa)