New York. Ist es ein Grundrecht, Hashtags nutzen zu dürfen? Eine US-Firma will sich von den Olympia-Verbänden die Nutzung nicht verbieten lassen.

Es hat etwas von dem kleinen gallischen Dorf, das die Römer für bekloppt hält und sich ihnen einfach nicht unterwerfen will: Ein Teppichreinigungsdienst aus dem Zuckerrübenstaat Minnesota klagt wegen des Hashtag-Verbots gegen das Nationale Olympische Komitee der USA (USOC). Wie alle Verbände will das USOC IOC-Regelungen auch in den USA durchsetzen: Unternehmen sollen mit den Olympischen Spielen verbundene Hashtags nicht nutzen dürfen. Ein ähnliches Verbot gilt auch für deutsche Unternehmen.

Zerorez Minnesota mit Sitz in der 45.000-Einwohner-Stadt St. Louis bei Minneapolis hat am Donnerstag seine Klage (PDF) eingereicht. Es geht um das im ersten Zusatzartikel der Verfassung verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit. „Ein bizarrer Fall zum First Amandment“, meint die US-Seite Gizmodo. „Aber ein wirklich wichtiger.“ Michael Kaplan, einer der Eigentümer des Unternehmens, sagte der örtlichen Seite twincities.com, man fühle sich durch das Verbot gemobbt. Wir wollen nicht so tun, als ob wir olympische Sponsoren seien. Aber wir wollen Teil der Gespräche sein, es ist ein Thema, das allen gehört.“

Will freies Recht auf Hashtags für alle: Michael Kaplan, einer der Eigentümer des Teppichreinigungsdienstes Zerorez, der gegen das Olympische Komitee der USA klagt.
Will freies Recht auf Hashtags für alle: Michael Kaplan, einer der Eigentümer des Teppichreinigungsdienstes Zerorez, der gegen das Olympische Komitee der USA klagt. © Zerorez Minnesota | Zerorez Minnesota

Seit 2014 ist das Unternehmen in sozialen Netzwerken aktiv, mal mehr, mal weniger originell, nimmt oft Bezug auf Ereignisse in Minnesota. Auf Twitter hat @ZerorezMinn gerade mal knapp 250 Follower, auf Facebook immerhin knapp 9000 Likes. Und in den Netzwerken hatte sich Zerorez auch mit Grüßen und guten Wünschen an die Athleten melden wollen. Beispielhaft werden in der Klageschrift Postings genannt: „Viel Glück allen elf Athleten aus Minnesota, die in zehn Disziplinen in Rio 2016 antreten. #rioready“ oder auch „Die aus St. Cloud stammende Alise Post ist eine Athletin, die heute im #Olympic BMX-Wettbewerb startet. Folgt ihr unter @alisepost11“. Manche Tweets sind durchsichtige Versuche, unter dem Hashtag Aufmerksamkeit zu erzielen, direkte Werbung macht das Unternehmen aber nicht.

Verbände sprechen von „Schmarotzerwerbung“

Nach den IOC-Regeln dürfen solche Tweets von Unternehmen mit der Verwendung von olympiabezogenen Hashtags dennoch nicht sein – und sei es vom Bäcker ums Eck, wie ein Social-Media-Verantwortlicher beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verdeutlichte. Die olympischen Verbände wollen damit vor allem das sogenannte Ambush-Marketing eindämmen, auf deutsch Schmarotzermarketing. Unternehmen sollen sich nicht einfach an den Olympiazug hängen können, um Werbung für sich zu machen. Dem Vernehmen nach geht es dabei um krasse Fälle, gegen die aber nur mit klaren Regeln vorgegangen werden kann.

Zerorez-Anwalt Aaron Hall von der Kanzlei Jux Law rückt andere Werte in den Mittelpunkte: „Das USOC bremst den olympischen Geist und den Patriotismus in einer Zeit, in der mehr amerikanischer Spirit benötigt werde, nicht weniger“, heißt es in einer Erklärung. Er hat eine eilige Anhörung beantragt. Das Gericht soll feststellen, dass die beispielhaft genannten Tweets nicht gegen das US-Olympiaschutzgesetz und nicht gegen Markenrechte des USOC verstoßen.

Am Freitag wurde zunächst keine Reaktion des Gerichts bekannt. Direkte Auswirkungen auf andere Länder hätte eine Entscheidung nicht. Der Druck auf die nationalen Verbände andernorts würde aber steigen.