Hamburg/Düsseldorf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Fusion der Ketten Kaiser's Tengelmann und Edeka gestoppt. Nun wehrt sich Edeka dagegen.

Edeka geht juristisch gegen den Stopp der Fusion mit dem Konkurrenten Kaiser’s Tengelmann durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht vor. Das bestätigte am Donnerstag ein Unternehmenssprecher. Edeka wehrt sich dagegen, dass die Düsseldorfer Richter keine Rechtsbeschwerde gegen den von ihnen verhängten vorläufigen Stopp der Ministerlaubnis zugelassen haben. Das Unternehmen habe eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, sagte der Sprecher. Das „Handelsblatt“ hatte zuerst über den Schritt des größten deutschen Lebensmittehändlers berichtet.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte Deutschlands Edeka im März unter Auflagen grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung Gabriels aber vor drei Wochen vorläufig als rechtswidrig gestoppt. Der Senat bemängelte, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können.

Edeka macht Fortschritte bei Verhandlungen mit Verdi

Eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung hatte der Senat nicht zugelassen, da seine Entscheidung „auf der Grundlage einer gefestigten höchstrichterlichen Judikatur zum Begriff der Befangenheit“ erfolgt sei.

Dies greift Edeka nun an, um doch noch den Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen zu können. Auch Gabriel hatte mehrfach angekündigt, Rechtsmittel gegen die Düsseldorfer Entscheidung einlegen zu wollen.

Fortschritte machte Edeka unterdessen bei den Verhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi über die von Gabriel in seiner Ministererlaubnis verlangten Tarifabschlüsse für die Kaiser’s Tengelmann-Beschäftigten. Nach der bereits Ende Juli erzielten Einigung für die Beschäftigten in Berlin und Brandenburg wurde am Donnerstag auch für die Mitarbeiter in Bayern eine Einigung erzielt, wie Verdi mitteilte.

Keine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag

Sie schützt die Beschäftigten nach Gewerkschaftsangaben für mehr als fünf Jahre vor betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen und sichert den Erhalt der Filialstandorte,der Logistik und der Verwaltung. Allerdings gelten die ausgehandelten Tarifverträge nur im Falle einer Übernahme aufgrund der zur Zeit vom Gericht gestoppten Ministererlaubnis.

Eine Einigung für die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen steht allerdings noch aus. Sie gilt als besonders schwierig, weil dort die bisherige Firmenzentrale ihren Sitz hat und viele Filialen in der Region als wenig wettbewerbsfähig gelten. In NRW sollen die Gespräche am Freitag fortgesetzt werden.

Unterdessen wird es zu der umstrittenen Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann keine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag geben. Die Fraktionen der Koalition sähen „zum jetzigen Zeitpunkt keinen dringenden Handlungsbedarf“, heißt es in einem Schreiben von Bundestagspräsident Norbert Lammert an die Fraktion der Grünen, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Die Grünen-Fraktion hatte eine Sondersitzung für den 10. August beantragt, in der es um Hintergründe und das weitere Verfahren in dem Streit gehen sollte. (dpa)