Frankfurt/Karlsruhe. Ein Urteil des BGH kann dazu führen, dass die Eigenkapitalbasis vieler Banken nicht mehr ausreicht. Regierung und Bafin sind alarmiert.

Ein überraschendes Urteil des Bundesgerichtshofes rüttelt an der bisherigen Abrechnungspraxis bei Termingeschäften von Banken und Finanzdienstleistern. Sollte sich herausstellen, dass das Urteil nicht nur den behandelten Fall der Hopp-Stiftung gegen Lehman Brothers betrifft, sondern alle Termingeschäfte, wollen Bundesregierung und Bafin sofort einschreiten, um den dann drohenden Kollaps von deutschen Banken zu verhindern.

Es geht in dem Fall (Az. IX ZR 314/14) um einen Streit zwischen der Insolvenzverwaltung der 2008 pleitegegangenen amerikanischen Bank Lehman Brothers und der Dietmar-Hopp-Stiftung. Der SAP-Mitbegründer fördert mit der Stiftung gemeinnützige Projekte. Das Stiftungskapital besteht aus einst privaten SAP-Aktien Hopps. Die Stiftung hatte bei Lehman Optionsgeschäfte mit SAP-Aktien abgeschlossen. Als Lehman pleite ging, wurden diese Geschäfte vorzeitig fällig. Der Streit dreht sich seitdem um die Frage, zu welchem Preis. Den Streitwert des Verfahrens setzte Karlsruhe auf immerhin rund 30 Millionen Euro fest.

Es geht um die Saldierung von vielen Milliarden Euro

Die im Bankenwesen weit verbreitete Praxis, die durch das Urteil nun in Frage gestellt wird, heißt „Netting“. Rahmenverträge zum Netting bewirken, dass alle laufenden Termingeschäfte zwischen zwei Geschäftspartnern bei vorab definierten Ereignissen, etwa einer Insolvenz, enden. Dann werden diese Geschäfte gegeneinander aufgerechnet: Forderungen eines Partners werden also mit seinen Zahlungsverpflichtungen saldiert. Heraus kommt dann ein Nettoanspruch beziehungsweise eine Nettoforderung.

Für die Banken dabei wichtig: Dadurch sinkt die Summe der Forderungen, und zwar deutlich. Und damit verringert sich auch die Summe des Kapitals, mit dem Banken solche Geschäfte unterlegen und absichern müssen. Davon genug bereitzustellen, ist angesichts der labilen Lage und der ständig wachsenden Anforderungen der Regulierer sowieso mit die größte Sorge der Finanzvorstände.

Es geht um Milliarden

Es geht dabei nicht um Kleinigkeiten, sondern um viele Milliarden, die durch Saldieren der Forderungen reduziert werden können. Welche Mengen an zusätzlichem Eigenkapital aufgebracht werden müssten, wenn das Saldieren nicht mehr erlaubt sein sollte, erfährt man nicht. Bankenaufsicht, Deutsche Kreditwirtschaft und Bundesfinanzministerium sagen dazu nichts. Man habe eine „Ahnung“, heißt es hinter den Kulissen. Aber Zahlen werden nicht genannt.

Die Ahnung hat jedoch gereicht, um die Bafin noch am Tag der Urteilsverkündung auf Trapp zu bringen: Sie erließ eine „Allgemeinverfügung“, um „die Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts sicherzustellen.“ Eine Art vorläufige Rechtssicherheit.

Die Kreditwirtschaft ist beruhigt

Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium zogen ebenso flott mit. Sollte sich herausstellen, dass das Urteil nicht nur den behandelten Fall betreffe, sondern alle Termingeschäfte eines insolvent gewordenen Geschäftspartners, „wird die Bundesregierung unmittelbar gesetzgeberische Maßnahmen für eine kurzfristige Klarstellung oder Präzisierung der betroffenen Vorschriften des Insolvenzrechts auf den Weg bringen“, teilte die Regierung mit. Die beiden Ministerien wollten „gewährleisten, dass die gängigen Rahmenverträge auch weiterhin von Aufsichtsbehörden anerkannt werden.

Die Kreditwirtschaft hat das beruhigt, sie begrüßte die Erklärung. Das ungewöhnliche Ereignis dürfte aber ein Hinweis darauf sein, wie eng Kreditwirtschaft, Politik und Banken diesen Prozess verfolgt haben. Womöglich hat der Bundesgerichtshof die Beteiligten auch vorab auf das Urteils hingewiesen, damit sie schnell auf drohende Eigenkapitalrisiken für wackelige Banken reagieren konnten.