Brüssel. In Holland ist der Kühlschrank beim Online-Händler billiger, aber der sperrt Kunden aus Deutschland. Die EU-Kommission will das ändern.

Eine kundenfreundlichere Onlinewelt – dafür macht sich die EU-Kommission mit einem „Digital-Paket“ stark. Das Bündel an Maßnahmen soll dafür sorgen, dass Verbraucher, die Produkte oder Dienstleistungen im EU-Ausland kaufen, bei Preisen, Zugang und Lieferung keine Nachteile erleiden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Pläne der EU, denen Ministerrat und Parlament noch zustimmen müssen.

Geo-Blocking

Nur gut ein Drittel aller beabsichtigten Onlinebestellungen führen zum gewünschten Erfolg. Haupthindernis ist oftmals das sogenannte Geo-Blocking: Wer bei einem Shop im Ausland bestellen will, wird oft gleich ganz abgewiesen oder zu einen inländischen Vertriebspartner umgeleitet – welcher dann nicht selten deutlich höhere Preise verlangt. Künftig soll es beim Einkauf im Netz nicht anders zugehen als im Geschäft: Es darf keine Rolle mehr spielen, in welchem EU-Staat der Besteller seinen Wohnsitz hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Händler auch europaweit liefern müssen. Eine solche Verpflichtung plant Brüssel nämlich nicht. Das mache diese wichtige Neuerung praktisch weitgehend wertlos, kritisieren Verbraucherschützer.

Versand

Bei der grenzüberschreitenden Zustellung bestellter Ware meldet mehr als die Hälfte der Kunden Schwierigkeiten. Dafür sorgen vor allem große Unterschiede bei den Gebühren. Im Extremfall verlangt der eine Postdienst pro Kilo 22 Mal soviel wie ein anderer für dieselbe Leistung. Preisunterschiede bis zum Fünffachen sind „normal“. Hier will die Kommission sich allerdings vorläufig auf sanften Druck beschränken: Aufsichtsbehörden sollen den Anbietern bei deren Kostengestaltung genauer auf die Finger schauen. Unternehmen, die wie die Deutsche Post für die Grundversorgung zuständig sind, sollen ihre Preisstrukturen offenlegen. Die Öffentlichkeit bekommt zudem im Netz die Möglichkeit zum Preisvergleich. Wenn der dadurch erzeugte Wettbewerbsdruck bis 2019 nicht für Besserung sorgt, behält sich Brüssel eine direkte Regulierung der Gebühren vor.

Verbraucherschutz

Hier geht es nicht um neue Rechte, sondern um eine energischere Durchsetzung der bestehenden. Wer sie nicht einhält, also etwa Ansprüche auf Rückgabe oder Umtausch abweist, riskiert die Blockierung oder Löschung seiner Internetplattform. Die Aufsichtsbehörden sollen leichteren Zugriff auf Informationen zu Betreibern und deren Bankdaten erhalten, um die verantwortlichen Händler identifizieren zu können. Den Mitgliedstaaten will Brüssel die Kooperation erleichtern, um schwarzen Schafen im Onlinegeschäft besser auf die Spur zu kommen. Das soll helfen, etwa Anbietern von gefälschten Tickets für international interessante Großveranstaltungen wie Rockkonzerten oder Fußballmeisterschaften das Handwerk zu legen. Was unlauteren Wettbewerb angehe, „müssen im Onlineshopping dieselben klaren Regeln zur Anwendung kommen wie im normalen Tagesgeschäft“, sagt EU-Justizkommissarin Vera Jourova.

Plattformen

Die EU-Vorschriften fürs Fernsehen stammen im Kern noch aus Vor-Internet-Zeiten und sind veraltet. Nun sollen die Regeln für Werbung, Jugendschutz und europäische Mindestquoten auch für neu entwickelte Dienste wie YouTube oder Netflix gelten. Sie sollen mindestens ein Fünftel ihres Angebots mit europäischen Produktionen bestreiten. Die Betreiber der Plattformen werden verpflichtet, die Verbreitung von Gewalt, Kinderpornografie und Hass zu unterbinden. Die nationalen Aufsichtsstellen bekommen in diesem Zusammenhang mehr Kontroll- und Durchgriffsbefugnisse. Bei der TV-Werbung ist nach den Worten des zuständigen Kommissars Günther Oettinger „eine gewisse Liberalisierung“ angepeilt: Zwischen 7 und 23 Uhr bleibt es bei der Obergrenze von einem Fünftel des Programms. Die Quote kann aber flexibel verteilt werden.