Essen. Mitunter werden auch Geldscheine für Hetze gegen Flüchtlinge missbraucht. Als Zahlungsmittel macht sie das unter Umständen wertlos.

„Refugees not welcome in Germany“: Die Botschaft ist eindeutig, die Grammatik nur bedingt. Der Satz steht gedruckt auf dem 20-Euro-Schein, den Sylvia Dusmann an einem Bankautomaten in Düsseldorf gezogen hat. „Das gibt’s doch gar nicht“, sagt Dusmann, die eigentlich anders heißt, aber „keine Lust auf rechte Hetze hat“, wie sie sagt, und deshalb ihren echten Namen nicht öffentlich machen will.

Bisweilen werden in Deutschland Geldscheine für politische Botschaften missbraucht, indem sie etwa mit Parolen bedruckt oder bekritzelt werden: „Refugees go home“ oder eben „Refugees not welcome in Germany“; Flüchtlinge sind nicht willkommen. „Das ist doch widerlich“, findet Sylvia Dusmann.

Geld zu vernichten ist nicht illegal

Illegal ist es nicht, Banknoten zu bemalen. Der Schein als Sache gehört keiner Bank oder einem Staat, sondern dem, der ihn gerade hat: Denn Euro-Banknoten sind Sachen im Sinne von Paragraf 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, erklärt Malte Vieth von der Bundesbank. „An Sachen kann jeder Eigentum gemäß den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind, und sind kein Eigentum der Notenbank.“

Das heißt: Mit den Geldscheinen im Portemonnaie kann man machen, was man will: Bekritzeln, bestempeln, verbrennen, aufessen – alles erlaubt. Allerdings gibt es einen Haken: „Für vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen muss die Bundesbank gemäß einem EZB-Beschluss den Umtausch verweigern“, sagt Vieth. Es sei denn, dass derjenige, der die Banknote umtauschen will, den Schein offenkundig nicht selbst oder nicht absichtlich bemalt hat.

Banknoten werden faktisch wertlos

Wer also Geld bekritzelt oder mit politischen Botschaften bestempelt, muss damit rechnen, dass das Geld von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen und faktisch wertlos wird.

Was aber sollte man machen, wenn man zum Beispiel am Geldautomat einen solchen Schein erwischt? Nimmt die Bank den Schein zurück? „Da verfährt jede Bankfiliale unterschiedlich, klare Vorgaben gibt es bei uns zum Beispiel nicht“, sagt ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. „Aber in der Regel wird es wohl so sein, dass Sie in das Institut gehen und dann von der Kasse einen neuen Schein erhalten.“ Es komme aber eher selten vor, dass solche Scheine im Bankautomaten sind. Denn erstens würden die Scheine stichprobenartig geprüft – und zweitens werden alte oder bemalte Scheine in der Bundesbank aussortiert.

Das lässt die Idee, Geldscheine als politische Werbeträger zu nutzen, nur mäßig schlau erscheinen. Wirklich verbreiten können sich die Noten angesichts einer nur sehr begrenzten Halbwertszeit kaum.