München. Ein Urteil mit Signalwirkung: Erstmals seit dem VW-Skandal bekommt ein Autokäufer laut einem Bericht den Preis seines Wagens erstattet.

Das erste Mal im Zuge des VW-Skandals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass ein Autohändler einen manipulierten Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Ein solches Urteil hat laut „Stern TV“ das Münchner Landgericht am vergangenen Dienstag gefällt. Das Landgericht war am Freitagabend nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

Dem Bericht zufolge hatte ein Münchner Ehepaar geklagt, nachdem es einen Seat Ibiza vom Typ EA189 gekauft hatte, dessen Motor zu den manipulierten gehört. In der Urteilsbegründung vom Dienstag hieße es, dass der Händler länger als ein halbes Jahr lang Zeit gehabt hätte, um den Mangel zu beseitigen. Weil diese Frist verstrichen sei, müsse dem Kläger der Kaufpreis erstattet werden: Mehr als 17.930 Euro plus Zinsen.

Als der Skandal um manipulierte Abgaswerte öffentlich wurde, hatte das Ehepaar laut „Stern TV“ das Fahrzeug zurückgeben wollen. Als sich der Händler weigerte, reichten die beiden Münchner Klage am Landgericht ein. (les)