Bonn. Das Kartellamt hat eine Strafe von 90,5 Millionen Euro gegen mehrere Handelsketten verhängt – darunter unter anderem Edeka und Metro.

Wegen unerlaubter Preisabsprachen für Bier, Süßigkeiten und Kaffeeprodukte hat das Bundeskartellamt gegen mehrere Handelsketten eine Strafe von 90,5 Millionen Euro verhängt. In dem Verfahren geht es vor allem darum, dass Biertrinker zu viel zahlen mussten, weil Brauerei und Einzelhandel Mindestpreise vereinbart hatten. Große Handelsketten wie Edeka, Metro, Netto und Rewe sowie der Getränkegroßhandel A. Kempf in Offenburg haben nach Überzeugung der Aufsichtsbehörde mit der Großbrauerei Anheuser Busch die Ladenpreise vor allem für „Becks“-Bier, „Franziskaner“ und „Hasseröder“ abgesprochen.

Kein Bußgeld für Brauerei

Die Brauerei sowie Rewe kamen ohne Bußgeld davon: Sie hatten „frühzeitig und umfassend“ kooperiert, so das Bundeskartellamt. Der Behörde zufolge war AB InBev spätestens Anfang 2006 auf Verantwortliche der Handelsunternehmen zugekommen und hatte ihnen einen bestimmten Mindestpreis vorgeschlagen. Der Brauereikonzern hatte angeboten, auch mit den größten Konkurrenten der Handelsunternehmen zu klären, dass die sich auch daran halten. Dabei ging es sowohl um Normalpreise wie auch um Aktionspreise, wie die Kartellbehörde in ihrem Fallbericht festhält.

Wegen verbotener Preisverabredungen bei Kaffee verlangt die Behörde Bußgeld von der Drogeriemarktkette Rossmann, Absprachen bei Haribo-Produkten werden der Lidl Stiftung vorgeworfen. Rossmann habe Einspruch eingelegt. In allen anderen Fällen hätten die betroffenen Firmen sich einvernehmlich mit dem Kartellamt verständigt, teilte das Kartellamt mit.

Verbotene Vertikal-Absprachen zwischen Produzenten und Handel

Gegen drei Unternehmen in den Bereichen Süßwaren und Bier ist das Verfahren vor dem Bundeskartellamt noch offen und soll in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.

Die neue Serie von Bußgeldern geht auf Durchsuchungen von 2010 zurück. Dabei waren 15 Lebensmittel- und Drogerieketten sowie Unternehmen für Tierbedarf und Markenartikel-Produzenten durchsucht worden. In dem Verfahren geht es um sogenannte Vertikal-Absprachen zwischen Produzenten und Handelsketten, die genauso verboten sind wie Absprachen von Ketten oder Herstellern untereinander. Das Gesamtbußgeld aus diesen Verfahren sei nun auf gut 242 Millionen Euro gestiegen, teilte das Bundeskartellamt mit. (law/dpa)