Berlin. Die Landesmedienanstalten haben Beschwerden über unerlaubte Werbung bei ProSieben geprüft. Im Ergebnis kommt der Sender nicht gut weg.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in einer Sitzung am Dienstag in drei Fällen unerlaubte Produktplatzierungen im Programm der Sendergruppe ProSiebenSat.1 angemahnt. Der prominenteste Fall, den die Medienwächter geprüft hatten, ist die Model-Castingshow „Germany’s Next Topmodel“ mit Heidi Klum.

In einer schriftlichen Mitteilung der Medienwächter heißt es zur Begründung: „Der Fokus lag in den beanstandeten Sequenzen jeweils nicht auf der Handlung der Show, sondern auf der Produktpräsentation und -inszenierung“. Es wurden demnach Produkte gezeigt, ohne dass dem Zuschauer deutlich gemacht wurde, dass es sich um Werbung handelte.

Die Landesmedienanstalten äußern sich grundsätzlich nicht zu dem jeweiligen Produkt, das Teil der unerlaubten Werbung war. Man wolle dem Produkt durch eine erneute Nennung nicht eine weitere Werbeplattform bieten, heißt es. Unsere Redaktion erfuhr jedoch, dass es sich bei den Produkten um Kosmetikartikel gehandelt hat. Das verwundert nicht, da mit L’Oreal und Procter und Gamble (P&G) zwei Firmen der Kosmetikbranche unter den besten Werbekunden des Formats sind.

In der aktuellen 11. Staffel der Klum-Show war in einer Szene etwa zu sehen, wie die Kandidatinnen bei dem Einzug in eine Villa Produkte der Marken Gillette, Oil of Olaz (beide P&G) und Kosmetik von Madita geschenkt bekommen. Diese Produkte waren außergewöhnlich lange in Nahaufnahmen zu sehen.

Reality-Show-Kandidaten warben nicht nur für sich

Die zweite Sendung, in der die ZAK unerlaubte Produktplatzierungen ausmachte, war die Reality-Show „Newtopia“ (Sat.1), in der Kandidaten von Kameras beobachtet auf einem abgelegenen Bauernhof lebten. Während der Sendung waren nach Angaben der Landesmedienanstalten am unteren Bildrand Einblendungen zu sehen, in denen Teilnehmer der Show für fremde Produkte warben. Was aussah wie ein Programmhinweis in eigener Sache, war tatsächlich aber unerlaubte Werbung.

Der dritte Fall von unerlaubter Produktplatzierung hat sich während einer Sendung auf dem Spartensender sixx ereignet. Konkret sei keine Trennung von Werbung und Sendung zu erkennen gewesen, heißt es – ohne Details. Das Telemediengesetz schreibt diese Unterscheidung deutlich vor. Die meisten Fernsehsender – ob öffentlich-rechtlich oder privat – senden deshalb vor den Werbeblöcken kurze Einspieler, in denen die Werbespots angekündigt werden. Bei sixx hat es vor einem Werbeclip einen solchen Einspieler nicht gegeben. Die Medienwächter kritisierten, dass der „maßgebliche Gesamteindruck des Spots durch seine Gestaltung deutlich auf das Programm von sixx ausgerichtet“ gewesen sei und eben nicht als Teil eines Werbeblocks zu erkennen war.