Berlin. Verbraucher beklagen sich beim Deutschen Werberat häufig über Frauenfeindlichkeit. Nicht immer geht es um Geschlechterdiskriminierung.

Beim Deutschen Werberat haben sich Verbraucher im vergangenen Jahr besonders oft wegen frauenfeindlicher Werbungen beschwert. Insgesamt bewertete das Selbstkontrollgremium der Branche 379 beanstandete Werbemaßnahmen – davon seien 196 als geschlechterdiskriminierend kritisiert worden, teilte der Werberat in seiner Jahresbilanz mit. Zum allergrößten Teil sahen Verbraucher Frauen sexistisch dargestellt oder diskriminiert – in 191 Fällen.

Ein Beispiel: eine Werbung für Grillbedarf, in der eine Frau ihre Hotpants herunterzieht. „Da werden Frauen als Sexobjekte vorgeführt ohne jeglichen Produktzusammenhang“, sagte Geschäftsführerin Julia Busse. In fünf Fällen wurde die Darstellung von Männern beklagt, etwa ein Rabattschild „Männerschlussverkauf“ oder das Bild eines nackten Mannes mit Handtuch und dem Titel „Wir suchen echte Granaten“.

Verbraucher beschwerten sich auch wegen möglicher Verstöße gegen Ethik und Moral, Diskriminierung von Personengruppen, wegen Gefährdung junger Menschen und möglicher Nachahmungsgefahr. In knapp einem Drittel aller beanstandeten Werbungen stimmte das Gremium der Kritik zu. Danach seien 97 von 114 beanstandeten Werbungen eingestellt worden, sechsmal wurden Motive oder Spots geändert.

Den Vorwürfen der Geschlechterdiskriminierung gab der Werberat in etwa der Hälfte aller Fälle recht. Entscheiden musste er 2015 auch, ob alte Rollenbilder schon Diskriminierung bedeuten. Etwa wenn ein Mädchen in Prinzessinnen-Bettwäsche liegt und ein Junge in Feuerwehr-Bettwäsche? Nein, entschied der Werberat. Der Einsatz von Stereotypen in der Werbung bedeute nicht per se eine Diskriminierung. (dpa)