Berlin. Rasierer oder Parfüm: Oft zahlen Frauen mehr als Männer. Was in anderen Ländern verboten ist, landet in Deutschland selten vor Gericht.

Noch immer gibt es vor allem bei Kosmetik- und Pflegeprodukten große Unterschiede zwischen den Preisen, die Männer und Frauen zahlen. Während diese Ungleichbehandlung in anderen Ländern verboten ist, drängen Verbraucherschützer in Deutschland und Österreich auf einen strengeren Umgang mit dem Thema „Gender Pricing“, wie die ungleiche Preisgestaltung genannt wird.

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das das sogenannte „Gender Pricing“ erwähnt oder exlizit untersagt. Sehr wohl ist es aber verboten, wenn eine bestimmte soziale Gruppe diskriminiert wird – und das ist auch über unterschiedliche Preise denkbar. So ist es auch zu erklären, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit ihrer Einrichtung im Jahr 2006 370 Beratungen zu dem Thema druchgeführt hat. Zwar nahmen diese Beratungen unter insgesamt 23.500 Fällen einen geringen Teil ein, doch die einzelnen Fälle sind so eindrucksvoll, weil sie fast jeder Verbraucher schon einmal erlebt hat. „Kritisch ist dies insbesondere deswegen, weil nach wie vor Frauen weniger verdienen als Männer in vergleichbaren Positionen“, sagt Elvira Drobinski-Weiß, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verbraucherpolitik der SPD-Bundestagsfraktion.

Preisunterschied vor allem bei Kosmetikprodukten spürbar

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zwischen November 2014 und Mai 2015 insgesamt 20 Produkte und Dienstleistungen verglichen. Das Ergebnis: Vor allem bei Kosmetik- und Pflegeprodukten sowie beim Friseur driften die Preise besonders deutlich auseinander. Bei einem vergleichbaren Rasierschaum hätten Frauen doppelt so viel zahlen müssen wie Männer. Auch eine nicht systematische Recherche unserer Redaktion hat ähnliche aktuelle Fälle hervorgebracht. Dabei mussten in einem Fall aber die Männer mehr bezahlen:

Hier zahlen Frauen mehr als Männer

Vor allem Kosmetik-Produkte sind für Frauen oft teurer als für Männer. Folgende Beispiele verdeutlichen das sogenannte „Gender Pricing“: Wilkinson Sword Quattro for Women Sensitive Rasierklingen, drei Stück, Stückpreis 1,98 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016)
Vor allem Kosmetik-Produkte sind für Frauen oft teurer als für Männer. Folgende Beispiele verdeutlichen das sogenannte „Gender Pricing“: Wilkinson Sword Quattro for Women Sensitive Rasierklingen, drei Stück, Stückpreis 1,98 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
Wilkinson Sword Quattro Titanium Sensitive Rasierklingen, vier Stück, Stückpreis 1,86 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016)
Wilkinson Sword Quattro Titanium Sensitive Rasierklingen, vier Stück, Stückpreis 1,86 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
Alverde Aqua Waschgel, 150 ml, 2,25 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016)
Alverde Aqua Waschgel, 150 ml, 2,25 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
Alverde Men Waschgel, 150 ml, 2,65 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016)
Alverde Men Waschgel, 150 ml, 2,65 Euro (dm Online-Shop, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
Cerutti 1881 pour femme, Eau de Toilette 50 ml, Grundpreis 109,90 Euro für 100 ml (Douglas Online-Shop, Stand: 4. März 2016)
Cerutti 1881 pour femme, Eau de Toilette 50 ml, Grundpreis 109,90 Euro für 100 ml (Douglas Online-Shop, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
Cerutti 1881 pour homme, Eau de Toilette 50 ml, Grundpreis 85,98 Euro für 100 ml (Douglas Online-Shop, Stand: 4. März 2016)
Cerutti 1881 pour homme, Eau de Toilette 50 ml, Grundpreis 85,98 Euro für 100 ml (Douglas Online-Shop, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
Isana Men Waschgel Hydro, 150 ml, 1,69 Euro (Rossmann Versand, Stand: 4. März 2016)
Isana Men Waschgel Hydro, 150 ml, 1,69 Euro (Rossmann Versand, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
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Isana Young Active Clear Anti-Pickel Waschcreme, 150 ml, 1,99 Euro (Rossmann Versand, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
Isana Young Augen Make-Up Entferner & Waschgel, 150 ml, 1,99 Euro (Rossmann Versand, Stand: 4. März 2016)
Isana Young Augen Make-Up Entferner & Waschgel, 150 ml, 1,99 Euro (Rossmann Versand, Stand: 4. März 2016) © PR | PR
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Die einzelnen Produkte weisen zwar fast identische Zutaten und Spezifikationen auf, doch die Zusammensetzung und der Aufbau weichen leicht voneinander ab. Und so ist die Preisgestaltung wohl bisher auch noch kein Fall für die Gerichte gewesen.

Bei einigen Dienstleistungen ist die Vergleichbarkeit jedoch wesentlich einfacher und wurde bereits juristisch aufgearbeitet. In einem Verfahren urteilte das Amtsgericht Gießen im Mai 2011 zu einem Fall, in dem sich ein männlicher Kunde geweigert hatte, für eine Singlebörse 99 Euro zu zahlen, während Frauen in einem Sonderangebot die „Premium Mitgliedschaft“ umsonst erhielten. Das Gericht urteilte jedoch, dass in diesem Fall keine Diskriminierung vorliege. Viel mehr würden auch Männer von dem Rabatt für Frauen profitieren, weil sich dadurch mehr Frauen anmelden würden. Damit dürfte es Männern einfacher fallen, Kontakte zu knüpfen.

Österreichisches Gesetz wirkt nur bedingt

Während sowohl Gerichte in Deutschland als auch die Diskriminierungsstelle des Bundes bisher nur Einzelfälle betrachten, ist es in Österreich seit August 2008 verboten, jemanden aufgrund seines Geschlechtes bei der „Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ zu benachteiligen. Doch eine Untersuchung der Gleichstellungsanwaltschaft in Wien zum Thema „Friseurdienstleistungen“ ergab, dass das Gesetz nur bedingt zu Änderungen geführt hat. Die Juristen stießen auf zahlreiche Beispiele, in denen vergleichbare Haarschnitte zu unterschiedlichen Preisen angeboten wurden. Das Fazit der Anwaltschaft: Das Gesetz reicht nicht aus, es müsse eine bessere Aufklärung über Preise und Aufwand geben.

Auf den unterschiedlichen Aufwand für Dienstleistungen und Produkten verweist auch Karin Maag (CDU), Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bei Kosmetikprodukten könne etwa die Verpackung für die Frauen-Produkte aufwendiger sein. „Und ich will auch darauf hinweisen, dass ganz generell unterschiedlicher Aufwand auch unterschiedliche Preise rechtfertigen kann. So müssen beim Friseurbesuch natürlich auch Aufwand, Häufigkeit des Besuches, Wünsche der Kundinnen und so weiter in die Kalkulation mit einbezogen werden“, sagte Maag auf eine Anfrage unserer Redaktion.

Gleiche Konditionen bei Versicherungen

In einem Wirtschaftsbereich wurde der Gesetzgeber in Deutschland bisher beim Thema „Gender Pricing“ tätig. „Dort, wo es erheblich wurde und zum Beispiel mit Versicherungsprämien die Massengeschäfte betraf, hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) den Weg gewiesen. Das europäische Gericht hat damals entschieden, dass Männer und Frauen Versicherungen zu den gleichen Konditionen angeboten bekommen müssen. Das haben wir auch mit den sogenannten Unisextarifen entsprechend gesetzlich umgesetzt“, sagt Karin Maag.

Die CDU-Politikerin sieht bei Kosmetik und Dienstleistungen hingegen keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, sondern viel mehr eine Notwendigkeit zur Aufklärung. „Ich begrüße es, wenn mit Kampagnen wie zum Beispiel vom Team von pink stinks, die unter anderem gegen den ,rosa-Trend’ vorgehen, hier mehr Aufmerksamkeit auf das Anliegen gelenkt wird“, so Maag. Und wenn der pinkfarbene Rasierer teurer sei als der blaue, solle man auch als Frau einfach zu dem blauen greifen.