Bielefeld. Am Landgericht Bielefeld geht der Machtstreit um Tönnies Fleisch weiter. Jetzt könnte ein Mediationsverfahren die Wende einleiten.

Im Streit um Deutschlands größten Fleischbetrieb Tönnies deutet sich eine Wende an. Vor dem Landgericht Bielefeld einigten sich am Montag die beiden Gesellschafter Clemens Tönnies (59) und sein Neffe Robert Tönnies (37) auf den Einsatz eines Mediators. Dieser neutrale Vermittler soll helfen, den Streit um die Führung in dem Konzern außergerichtlich zu beenden. Clemens und Robert Tönnies halten jeweils 50 Prozent an dem Unternehmen.

Seit Jahren hatte es in den Familien Auseinandersetzungen um die Ausrichtung und Führung des Unternehmens gegeben. Das Landgericht wird jetzt gemeinsam mit den Streitparteien die Regeln für ein Mediations-Verfahren festlegen und auch die Suche nach einem Kandidaten für diese Aufgabe begleiten. Beide Seiten erklärten sich damit einverstanden. Zuletzt waren Einigungen mehrmals kurz vor dem Ziel gescheitert.

Inhaber Robert Tönnies verklagt seinen Onkel und Miteigentümer Clemens seit November 2014 auf die Rückgabe eines geschenkten Fünf-Prozent-Anteils. Er wirft dem Bruder seines verstorbenen Vaters groben Undank vor. Sein Onkel habe hinter seinem Rücken auf private Rechnung Geschäfte betrieben und ein „Schattenreich“ aufgebaut.

Clemens und Robert Tönnies halten bislang je die Hälfte der Anteile an Deutschlands größtem Fleischbetrieb. Mehrere Gerichte beschäftigen sich mit dem Streit beim Fleischkonzern Tönnies um die Macht. Die wichtigsten Prozesse im Überblick:

• 5-Prozent-Anteil:

Seit Herbst 2014 verhandelt das Landgericht Bielefeld über den Streit zwischen Robert Tönnies und Firmenchef Clemens Tönnies. Robert, der Sohn des 1994 verstorbenen Firmengründers Bernd Tönnies, verlangt von seinem Onkel Clemens einen geschenkten 5-Prozent-Anteil an dem Unternehmen zurück. Bekäme er Recht, würde das Mehrheitsverhältnis zu seinen Gunsten kippen.

• Doppeltes Stimmrecht:

Im Streit um ein doppeltes Stimmrecht von Clemens Tönnies im Unternehmen hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 9. März 2015 dieses Recht in zweiter Instanz für ungültig erklärt und damit eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Clemens Tönnies hat die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt.

• Beraterstreit:

Im sogenannten Beraterstreit hat das Landgericht Bielefeld Klagen von Robert Tönnies gegen das Unternehmen am 6. März 2015 abgewiesen. Der Sohn des Firmengründers Bernd Tönnies hatte die Abberufung des langjährigen Steuerberaters Josef Schnusenberg sowie eines Nachfolgers aus Düsseldorf gefordert. Schnusenberg war auch Nachlassverwalter des 1998 gestorbenen Firmengründers, Bernd Tönnies. Robert sah Interessenkonflikte und Pflichtverletzungen. Das Gericht teilte diese Meinung nicht. Im Fall Schnusenberg hatte der Konzern allerdings bereits in der Verhandlung angekündigt, dass das Mandat auslaufe und eine eigene Steuerabteilung aufgebaut werde.

• Tillmann-Streit:

Zwei Klagen von Robert Tönnies zu Gesellschafterbeschlüssen zur Abberufung des Geschäftsführers Tillmann wurden vom Landgericht Bielefeld am 28. August abgewiesen. Robert hatte Tillmann eine Falschaussage vor Gericht vorgeworfen. Tillmann wies dies zurück. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, machte Robert Tönnies deutlich. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hat Robert Tönnies Berufung am Oberlandesgericht Hamm eingelegt. (dpa)