Kiel/Berlin. Handyverträge können Haken haben – das gilt auch bei einer Kündigung. Verbraucherschützer mahnen Telefonkunden zu besonderer Sorgfalt.

Manche Mobilfunk-Anbieter bieten in ihrem Online-Kundenportal die Möglichkeit, eine Vertragskündigung vormerken zu lassen. Das klingt einfach und komfortabel, ist es aber nicht, warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Denn: Anschließend werde der Kunde aufgefordert, beim Provider anzurufen, um die vorangemeldete Kündigung telefonisch zu bestätigen. So sichere sich der Anbieter die Chance, doch noch die Verlängerung des bestehenden Vertrages oder zumindest das Bleiben des Kunden zu erreichen, warnen die Verbraucherschützer.

Experten raten zu schriftlicher Kündigung

Denn wer nicht schon in der Warteschleife wieder auflege, lasse sich dann vielleicht im anschließenden Gespräch überreden, doch beim Anbieter zu bleiben. Der Provider-Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung präsentiere mit Sicherheit neue Angebote – für jeden, der schon zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sein Vertrag zu teuer und ein anderer Anbieter für ihn attraktiver ist, erschwere das die Kündigung unnötig.

Deshalb raten die Experten, einfach klassisch schriftlich zu kündigen, auch weil man nur so sichergehen kann, dass die Kündigung wirksam und beim Provider eingegangen ist. Die Zustelladresse des Anbieters ist in der Regel in den Vertragsunterlagen zu finden. Ansonsten muss die Anschrift den Angaben zufolge zumindest im Impressum der Internetseite des Providers angegeben sein.

Wer die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt, könne im Zweifel auch nachweisen, dass seine Kündigung auch wirklich angekommen ist. (dpa)