Berlin. Stiftung Warentest prüft Geldinstitute. Oft verkauften sie zu risikoreiche oder hauseigene Produkte. Nur drei Banken schnitten gut ab.

Die Aufgabe für die Angestellten in Banken, Volksbanken und Sparkassen war überschaubar. Die Prüfer der Stiftung Warentest fragten nach Anlagemöglichkeiten für 45.000 Euro. Das Geld sollte für zehn Jahre angelegt werden, das Kapital rasch verfügbar sein. Die Kunden waren dabei auch bereit, ein gewisses Risiko einzugehen.

Insgesamt führten die Tester 160 Beratungsgespräche in 23 Geldhäusern durch. Doch das Ergebnis war enttäuschend. Bei der Anlageberatung wurden erneut gravierende Mängel festgestellt. Im Vergleich zu vergangenen Untersuchungen hat sich nur wenig verbessert. „Zu oft lagen die Berater mit ihren Anlagevorschlägen daneben“, berichtet Heinz Landwehr, Chefredakteur der Zeitschrift „Finanztest“. Die große Mehrheit der Institute unterstützte die Sparer nur mittelmäßig.

Berliner Sparda-Bank erhält Bestnote „gut“

Immerhin konnten die Tester dieses Mal zumindest drei Banken mit „gut“ bewerten. Neben der Frankfurter Volksbank und Nassauischen Sparkasse erhielt auch die Berliner Sparda-Bank diese Bestnote. Dagegen finden sich die großen Banken nur im Mittelfeld der Rangliste. „Besonders viele Patzer leisteten sich die Hypovereinsbank und die Hannoversche Volksbank“, berichtet Landwehr. Beide erhielten eine mangelhafte Bewertung wie bereits in einem vergleichbaren Test vor fünf Jahren. Gleich mehrfach hätten sie am Kundenwunsch vorbei „viel zu riskante und zu teure“ hauseigene Produkte empfohlen.

Ein Berater aus dem Callcenter der Hypovereinsbank leistete sich einen fast schon dreisten Versuch, den Kunden übers Ohr zu hauen. Er empfahl, den gesamten Betrag in eine „FC-Bayern-Sparkarte“ anzulegen. Dieses Sparbuch wirft nur 0,8 Prozent Zinsen im Jahr ab. „Trotz Extrazinsen für viele Bayern-Tore und Deutscher Meisterschaft lag die Rendite im letzten Jahr deutlich unter ein Prozent“, kritisiert Landwehr.

15 Mal gab es kein Beratungsprotokoll

Die Stiftung Warentest hat mehrere Kriterien für eine gute Beratung herangezogen. Dazu gehört die genaue Ermittlung des finanziellen Status des Kunden, die Lösung des Anlagepro­blems, die Informationen über die Produkte sowie die Dokumentation des Beratungsgesprächs. Letztere ist infolge der Finanzkrise vorgeschrieben worden. Doch noch immer halten sich nicht alle Berater daran. 15 Mal gingen die Testkunden ohne Beratungsprotokoll nach Hause. Aber auch die Empfehlungen selbst ließen noch oft zu wünschen übrig. „Viele Produkte waren zu riskant, in mehreren Fällen war das Geld nicht rechtzeitig verfügbar“, zählt Landwehr bestehende Mängel auf.

Auch werden immer noch undurchschaubare Anlagen wie Zertifikate angeboten. Zudem würden unpassende Produkte wie Bausparverträge empfohlen. Sehr gut wäre laut Stiftung eine Mischung aus sicheren Zins- und Rentenanlagen und chancenreicheren Aktienfonds. Diese Aufgabe hat der Testsieger Frankfurter Sparkasse gut gelöst, der auch fremde Produkte anbot und den Betrag breit verstreut unterbringen wollte.

Positiv vermerkten die Warentester, dass es fast allen Banken „mit Bravour“ gelungen sei, das persönliche Profil und den Kundenwunsch zu ermitteln. „Umso ernüchternder aber ist es, dass viele Banken trotz der guten Vorarbeit Produkte empfohlen haben, die schlichtweg nicht zu den Anlagezielen passten“, sagte Landwehr. „Das ist wohl kaum auf das Unvermögen der Berater zurückzuführen, sondern eher darauf, dass sie Produkte verkaufen müssen, die viele Provisionen bringen.“

Gesprächsprotokolle sollten nicht unterzeichnet werden

Die Stiftung Warentest rät allen Anlegern zu einer guten Vorbereitung der Beratungsgespräche. Die Verbraucher sollten ihre Ziele kennen und aufschreiben. Dabei sind die Dauer der Anlage, die Verfügungsmöglichkeiten sowie die Risikobereitschaft am wichtigsten. In der Bank sollte der Kunde sich über die Chancen und Risiken der Empfehlungen informieren und nach den Kosten fragen. Auch sollte auf der Aushändigung eines vom Berater unterschriebenen Protokolls bestanden werden. „Selbst unterschreiben sollten die Verbraucher auf keine Fall“, sagt Stephan Kühnlenz, der Leiter der Untersuchung. Ansonsten sei eine Falschberatung auf dem Rechtsweg nur noch schwer nachweisbar.