Bonn. Nach HRS darf auch Booking in Deutschland keine Bestpreis-Garantien mehr anbieten. Das Bundeskartellamt sieht den Wettbewerb verzerrt.

Das Bundeskartellamt untersagt nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ auch dem Hotel-Buchungsportal Booking.com die Anwendung umstrittener Bestpreisklauseln. Booking.com müsse die die Vorgaben in Deutschland bis Ende Januar 2016 aus den Verträgen entfernen, berichtete die Zeitung. Demnach sehen die Kartellwächter die Garantien als Einschränkung des Wettbewerbs an.

Bereits im Frühjahr hatte die Behörde Booking.com abgemahnt. Hintergrund ist, dass sich der Vergleichsanbieter von den Partnerhotels den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lässt.

„Kein Vorteil für Verbraucher“

Die Regelungen behinderten den Wettbewerb zwischen den Buchungsplattformen – zum Nachteil der Kunden, urteilten die Wettbewerbshüter. Denn auch Buchungsportale, die niedrigere Provisionen von den Hotels verlangten, könnten dadurch keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Neuen Wettbewerbern werde der Markteintritt erschwert. „Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts, der SZ.

Das Kartellamt hatte zuvor bereits dem Hotelbuchungsportal HRS die Anwendung der umstrittenen Klauseln untersagt. Auch gegen das Portal Expedia läuft bei der Wettbewerbsbehörde ein Verfahren. (dpa)