Brüssel. Die EU-Kommission will das Geo-Blocking in Teilen abschaffen. Wer für Streaming-Dienste zahlt, soll sie auch im Ausland nutzen können.

Internetnutzer sollen von 2017 an europaweit auf von ihnen abonnierte TV- und Musikdienste zugreifen können. Die EU-Kommission möchte das sogenannte Geo-Blocking in Teilen abschaffen, so dass Reisende die von ihnen bezahlten Dienste, etwa Online-Video- und -Audiotheken, per Laptop, Tablet oder Smartphone auch fern der Heimat nutzen können. Bisher enden viele Abonnements für Dienste wie Netflix oder Sky an den Landesgrenzen.

Das will die EU-Kommission jetzt beenden. „Wer Inhalte – wie Filme, Bücher, Fußballspiele oder Fernsehserien – rechtmäßig erworben hat, muss sie auch überall in Europa auf Reisen mitnehmen und nutzen können“, sagt Andrus Ansip, der als Vizepräsident der EU-Kommission die Aufsicht im Bereich Digitales führt. Das sei nicht nur für einige wenige interessant: Ein Drittel der gut 500 Millionen EU-Bürger verbringe pro Jahr mindestens zehn Tage im Ausland.

Zuerst werden Mitnahmerechte garantiert

Die künftige Freiheit ist allerdings begrenzt. Es handelt sich nicht um grenzenlosen Zugang zu sämtlichen Diensten überall in der EU, sondern lediglich um ein Mitnahmerecht. Es ist an zwei Voraussetzungen gebunden: Der Nutznießer muss zu Hause registrierter Kunde sein, also ein reguläres Abo haben, und er darf davon nur vorübergehend im Ausland Gebrauch machen. Damit soll, ähnlich wie beim Wegfall der Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren, verhindert werden, dass jemand dauerhaft ein billigeres Angebot im Ausland nutzt, obwohl er dort nicht wohnt.

Das Geo-Blocking – Sperrung bestimmter Dienste für bestimmte Länder – wird aufgeweicht, bleibt vorerst aber bestehen. Auch in Zukunft werden beispielsweise die Fußballspiele der Champions League von Land zu Land zu unterschiedlichen Konditionen zu sehen sein, je nachdem wie der Rechteinhaber die Lizenzen verkauft hat. Wie weit auch dieses System geöffnet werden soll, will Brüssel erst 2016 entscheiden. Gesucht werde „eine kluge Balance“, sagt der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger, in Brüssel für die Spielregeln der digitalen Welt zuständig. Denn neben der Sportvermarktung baue auch die Überlebensfähigkeit des europäischen Films und die Versorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dem Länderprinzip auf. So ist etwa die Fernsehmediathek der britischen BBC in Deutschland nicht erreichbar.

Einheitliche Garantiezeiten für Online-Einkäufe

Das jetzt vorgesehene EU-Gesetz zur Portabilität ist Oettinger zufolge „nur der Appetizer, maximal die Vorspeise“ zur Neuordnung des europäischen Urheberrechts, das auf den Stand der Internetentwicklung gebracht werden soll. Überall gehe es um den Ausgleich zwischen dem Interesse am umfassenden und womöglich kostenlosen Zugang und den Belangen der Kreativwirtschaft – Autoren, Musiker, Regisseure, Schauspieler, die für ihre Arbeit entlohnt werden müssten. Piraterie und kostenfreier Zugang könnten nicht zur Regel werden, sagt Oettinger. Er kündigt für 2016 Vorschläge an.

Auch beim Online-Einkauf will die Kommission die Gewichte zugunsten der Verbraucher verschieben. Das gilt vor allem für Produktmängel, für die gegenwärtig sehr unterschiedliche Regeln in den EU-Staaten gelten. Künftig soll der Kunde überall während der gesamten Garantiezeit von zwei Jahren Beanstandungen geltend machen können. Es wäre dann Sache des Händlers, nachzuweisen, dass die Ware in Ordnung war und der Schaden erst später entstanden ist. Diese Umkehr der Beweislast sei „ein gutes Signal“, lobt die Verbraucherschutzexpertin der Sozialdemokraten im Europa-Parlament, Evelyne Gebhardt.

Umtauschrechte für digitale Produkte werden ausgeweitet

Zudem werden die Ansprüche von Kunden erweitert, die digitale Inhalte, also etwa ein Spiel, kaufen und herunterladen. Auch dafür soll in Zukunft das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Rücknahme gelten – Rabatt auf weitere Käufe reicht dann nicht. Um tatsächlich zu greifen, müssen die Vorschläge der Kommission erst noch vom EU-Gesetzgeber – Parlament und Ministerrat – beraten und verabschiedet werden.