Berlin. Black Friday und Cyber Monday: Amazon will Kunden mit 10.000 Rabatten locken. Die seien oft aufgeblasen, sagen Verbraucherschützer.

Es ist der Tag nach dem US-Feiertag Thanksgiving: Sehr viele Amerikaner haben frei, und sie haben den Tag davor mit der Familie verbracht. Da kann man gut mal vor die Tür gehen und Geld ausgeben: „Black Friday“ ist für die Shopping-Nation Amerika wie ein weiterer Feiertag. Dieser Freitag Ende November markiert den inoffziellen Start in die Weihnachtseinkauf-Saison, und der Einzelhandel lockt mit angeblichen Super-Sonderangeboten. Jetzt importert der weltgrößte Online-Händler Amazon das Konzept und ruft den ersten „Black Friday“ in Deutschland aus.

Hier wird zwar nicht Thanksgiving gefeiert, aber das Weihnachtsgeschäft ist auch hier riesig. Der „Cyber Monday“ – das Äquivalent der Online-Händler zum „Black Friday“ des stationären Handels – gehört schon seit Jahren zum Rabatt-Programm bei Amazon.

Der „Black Friday“ ist traditionell in den USA der Freitag nach Thanksgiving. Thanksgiving ist ein beweglicher Feiertag, er liegt immer auf dem vierten Donnerstag im November. „Cyber Monday“ ist der Montag nach dem „Black Friday“.

Verbraucherschützer wenig begeistert: „Rabatte aufgeblasen“

Wenn es darum geht, mehr zu verkaufen, dehnt Amazon auch mal Tage zu ganzen Wochen aus. Der „Cyber-Montag“ reicht vom 23. bis 30. November. In der Zeit versucht Amazon, die Kunden mit mehr als 10.000 Angeboten schwach zu machen. Die reichen von der Autositz-Erhöhung für 7,90 Euro über den 23 Jahre alten Rum aus Guatemala (34,99 Euro) bis zum Bohrschrauber und Kombihammer (499,99 Euro). Der „Black Friday“ ist Teil dieser Woche.

Verbraucherschützer sind nicht so begeistert: Viele der Preisnachlässe – zumindest beim Countdown zur „Cyber Monday“-Woche – beruhten auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP), heißt es in einer Mitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW. Dabei kassiere kaum ein Händler, schon gar nicht Amazon selbst, jemals die als „Mondpreise“ in Verruf geratenen UVP. Die Rabatte seien „aufgeblasen“.

Amazon-Angebote um 18 statt der angegebenen 59 Prozent reduziert

Die Experten der Verbraucher-Zentrale führen dieses Beispiel an: Ein Kühlschrank mit Gefrierfach sei von 429 Euro (UVP des Herstellers) auf 275 Euro reduziert gewesen – immerhin ein Minus von 36 Prozent. Tatsächlich habe Amazon selbst für das Gerät abseits des „Countdown“-Rummels nur etwa 305 Euro verlangt: „Die tatsächliche Ersparnis schrumpfte so auf magere zehn Prozent oder 30 statt 154 Euro.“

Am Montag knöpften sich die Verbraucherschützer zehn frühe „Blitzangebote“ vor. Ergebnis: Statt der angepriesenen 59 Prozent im Vergleich zum UVP sparten Käufer im Schnitt nur 18 Prozent gegenüber den normalen Amazon-Preisen. Die Experten raten, Preise vor dem Kauf mit Hilfe der entsprechenden Suchmaschinen zu vergleichen.

Ein Amazon-Sprecher weist darauf hin, dass der Online-Händler in seinen Preisangaben sowohl die UVP des Herstellert – „soweit verfügbar“ – als auch den Amazon-Preis nenne. Der Rabatt bezieht sich dann auf die UVP.