Berlin. Maximal 18 Monate darf der Einsatz von Leiharbeitern nach Plänen von Andrea Nahles dauern. Arbeitgeberverbände halten das für unsinnig.

Der Einsatz von Leiharbeitern und Beschäftigten mit Werkverträgen in Unternehmen wird ab 2017 strenger reguliert: Das ist der Kern eines noch internen Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), der unserer Redaktion vorliegt. Mit dem Vorstoß soll der Missbrauch von Werkverträgen verhindert, die Dauer von Leiharbeit begrenzt werden. Arbeitgeberverbände laufen bereits Sturm, auch der Koalitionspartner hat Vorbehalte.

Kernelemente des Gesetzes, mit dem Nahles weitgehend Vorgaben des Koalitionsvertrags erfüllt: Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers in einem Unternehmen wird nur noch für längstens 18 Monate erlaubt. Allerdings plant Nahles eine Öffnungsklausel. Die Tarifpartner können eine längere Überlassungsdauer vereinbaren, sofern die Unternehmen tarifgebunden sind. Die Ministerin erhofft sich davon auch eine Rückkehr von Betrieben in Flächentarifverträge.

Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher soll verboten werden

Nach neun Monaten müssen laut Entwurf Leiharbeiter beim Gehalt mit Stammbelegschaften gleichgestellt werden. Auch hier sollen aber tarifvertragliche Abweichungen möglich sein – wird der Leiharbeitslohn schon vor Ablauf von neun Monaten aufgestockt, besteht der Anspruch auf „Equal Pay“, also gleiche Bezahlung, erst nach einer Einsatzzeit von zwölf Monaten. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher in Unternehmen wird gesetzlich verboten.

Mit den Auflagen solle die Leiharbeit „auf ihre Kernfunktion hin orientiert“ werden, heißt es in dem Entwurf. Zwar ermögliche sie Unternehmen flexiblen Personaleinsatz, für die bundesweit rund 800.000 Leiharbeiter bedeutet sie nach Auffassung des Arbeitsministeriums aber „vielfach Unsicherheit und im Vergleich ungünstigere Arbeitsbedingungen“.

Zugleich will Nahles auch schärfere Regeln für Werkverträge einführen, nachdem Gewerkschaften den zunehmenden Missbrauch solcher Verträge zur Lohnsenkung beklagen. So bekommen Betriebsräte ein Informationsrecht über die Zahl und die Vertragsbedingungen der eingesetzten Werkvertragsarbeiter.

Arbeitgeberpräsident kritisiert die neuen Pläne als praxisfremd

Heikler ist der Plan, acht Kriterien für die Abgrenzung von Werkverträgen zu normalen Arbeitsverträgen festzuschreiben – die betroffenen Beschäftigten könnten Anspruch auf ein Arbeitsverhältnis haben, wenn sie etwa ihre Arbeitszeit nicht selbst gestalten, in fremden Räumen tätig oder in fremde Arbeitsorganisationen eingebunden sind. Nahles beruft sich auf einschlägige Gerichtsurteile und betont, es gebe Raum für eine Einzelfallbetrachtung.

Doch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer warnt bereits, die Pläne seien „praxisfremd, hochbürokratisch und in der Sache unsinnig.“ Nahles gefährde das Outsourcing von Dienstleistungen und erzeuge Rechtsunsicherheit. Mitte Dezember will die Ministerin den Entwurf vom Kabinett absegnen lassen.