Düsseldorf. Die Flugbegleiter dürfen auch den drittgrößten deutschen Flughafen bestreiken. Ein Gericht erlaubt den Ausstand in Düsseldorf.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden, dass die Gewerkschaft UFO auch den drittgrößten deutschen Flughafen bestreiken darf. Bis Freitag werden die Flugbegleiter also den Streik aufrecht halten.

Das Gericht wies eine erneute Klage der Lufthansa gegen den Flugbegleiter-Streik am Mittwoch ab. Eine Rechtswidrigkeit liege nicht vor, sagte Richter Klaus Olschewski.

Nach einer Pause geht es auch in NRW weiter

Erst am Vortag hatte die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf überraschend den Ausstand der Stewards und Stewardessen am Flughafen der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt für den Dienstag untersagt. Die Richter taten dies aber anders als am Mittwoch ohne eine ausführliche mündliche Verhandlung. Zu der Verhandlung am Mittwoch war UFO-Chef Nicoley Baublies eigens angereist.

Die Lufthansa wollte mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass UFO der Streik am Flughafen Düsseldorf von Mittwoch bis Freitag untersagt wird. (rtr)