Frankfurt/Main/Düsseldorf. Der Streik der Gewerkschaft Ufo in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das dortige Arbeitsgericht entschieden.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat den Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa untersagt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Streikmaßnahmen seien rechtswidrig. Die am späten Nachmittag bekanntgegebene Entscheidung bezog sich nur auf Dienstag und den Standort Düsseldorf. In Düsseldorf hatte Lufthansa eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf beantragt.

Die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf gab mit der Entscheidung dem Antrag der Fluggesellschaft auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Damit sind nach Angaben des Gerichts „für den heutigen Tag weitere Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf untersagt“. Das Gericht halte den Ausstand für rechtswidrig, da die Gewerkschaft Ufo ihre Streikziele nicht ausreichend formuliert habe, hieß es. Tarifziele müssten klar und ohne Widerspruch benannt werden. Dies habe die Gewerkschaft nicht getan.

Streik wird vorerst nicht beendet

Die Flugbegleiter wollen gegen das Streikverbot keine Berufung einlegen. Juristische Schritte lohnten sich für die Gewerkschaft Ufo hier nicht, da sich das Urteil nur auf den Streik der Lufthansa-Flugbegleiter am Düsseldorfer Flughafen am Dienstag beziehe, sagte Ufo-Chef Nicoley Baublies am Abend. Die Lufthansa will nun auch den Streik für die nächsten Tage vom Düsseldorfer Arbeitsgericht verbieten lassen. Die Airline reichte einen weiteren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung nach. Darüber soll am Mittwoch ab 14.00 Uhr verhandelt werden. Wegen des Ausstands der Flugbegleiter streicht die Lufthansa am Mittwoch 930 Flüge von und nach Frankfurt, München und Düsseldorf.

Abgesagt wurde der Streik nach dem ersten Urteil nicht. Man sei aber zu einem Spitzengespräch mit der Lufthansa bereit, erklärte Baublies. Wenn es gelinge, den Schlichtungsvorschlag in Gespräche über die Unternehmenszukunft einzubetten, könne der Streik umgehend abgesagt werden. „Streik ist kein Selbstzweck“, sagte Baublies. Er warte auf einen Anruf der Lufthansa.

Richter hatte Gespräch und Aussetzung des Streiks vorgeschlagen

Im Darmstädter Prozess um den Antrag der Lufthansa gegen den laufenden Flugbegleiter-Streik hat die Fluggesellschaft den Einigungsvorschlag des Arbeitsrichters am späten Abend abgelehnt. „Eine Streikpause für ein Spitzengespräch bringt für die Passagiere der Lufthansa nichts“, sagte Lufthansa-Anwalt Thomas Ubber am Dienstagabend. Richter Rainer Lösch hatte Anwälten der Fluglinie und der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo den Vorschlag unterbreitet, sich auf ein Spitzengespräch der Parteien zu verständigen und den Arbeitskampf dafür zehn Tage auszusetzen. Bei dem Gespräch sollten dann Mindeststandards für eine spätere Schlichtung ausgelotet werden.

Die Lufthansa will den Streik der Stewards und Stewardessen gerichtlich unterbinden lassen. Der Konzern hatte seine Klage in Darmstadt zuvor auch auf die nächsten Streiktage erweitert. Ufo-Chef Nicoley Baublies hatte sich bereit erklärt, nach vier Tagen Streik den Ausstand unter bestimmten Bedingungen zu beenden. Zunächst hatte die Gewerkschaft angekündigt, bis einschließlich Freitag ohne Pause streiken zu wollen. Aufgerufen waren die Flugbegleiter an allen drei Crew-Standorten Frankfurt, München und Düsseldorf.

Während des Streiks der Flugbegleiter streicht die Lufthansa am Mittwoch 930 Flüge von und nach Frankfurt, München und Düsseldorf. Knapp 100.000 Fluggäste seien davon betroffen, teilte der Konzern mit. (rtr/dpa)