Frankfurt . Sparkassen und Volksbanken haben die Finanzkrise nicht verschuldet, sagt EU-Chef Juncker. Deshalb sollen für sie Ausnahmen gelten.

Es bahnt sich möglicherweise ein Kompromiss zwischen Deutschland und der EU bei der europaweiten Einlagensicherung an. Die EU-Kommission strebt sie an, Deutschland sträubt sich dagegen. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kommt Deutschland nun bei einem der umstrittensten Punkte entgegen: Er will die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ausnehmen.

Diese Sicherung soll sicherstellen, dass Sparern bei Pleiten einer Bank 100.000 Euro garantiert werden – aus einem Topf aller Banken. Nach Junckers Plan müssten aber Sparkassen und Volksbanken nun nicht bei Schieflagen von Instituten in anderen Ländern haften. Eine Sprecherin der Kommission bestätigte der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montagausgabe) eine entsprechende Aussage Junckers.

Der EU-Chef begründet das damit, dass diese Kreditinstitute in der Vergangenheit verantwortungsvoll gehandelt hätten. Die „Gier nach immer mehr Geld“, die die Finanzkrise ausgelöst habe, sei in den kleinen deutschen Instituten nicht zu finden. Diese Institute passten zum Modell der Sozialen Marktwirtschaft, sagte er. Die Finanzkrise sei dagegen von „Menschen ausgelöst worden, die die Kardinaltugenden der Sozialen Marktwirtschaft nicht beachtet haben“.

Juncker-Bemerkung fiel zunächst nicht auf

Auf einer Diskussionsveranstaltung in Passau erklärte er deshalb: „Die Genossenschaftsbanken und Sparkassen werden von der Einlagensicherung nicht berührt werden.“ Die Äußerung, über die die FAZ nun berichtet, war bisher unbeachtet geblieben. Es gibt auch noch keine Reaktion der Bundesregierung. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es noch kategorisch: „Ein supranationales Einlagensicherungssystem wird es nicht geben.“

Die von der EU geplante gemeinsame Einlagensicherung soll die nationalen Mechanismen nur ergänzen und nicht ersetzen. Laut der EU-Verordnung sind Guthaben der Sparer bis zu 100.000 Euro pro Bank geschützt, wenn ein Geldhaus in Schieflage geraten sollte. Nach Ansicht der EU-Kommission reicht diese Regel aber nicht aus, da die Banken und die Regierungen in der Euro-Zone zu eng miteinander verknüpft sind.

Deutschland will erst funktionierende nationale Systeme

Die Bundesregierung lehnt bisher genauso wie die deutschen Sparkassen eine solche EU-Absicherung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, weil nach ihrer Ansicht zunächst die nationalen Systeme einsatzbereit und in allen EU-Staaten die Regeln zur Abwicklung maroder Banken umgesetzt sein müssen. (law/dpa)