Berlin. Was ist, wenn Diesel von VW nach dem Rückruf mehr verbrauchen oder weniger leisten? Der Bundestag hat die Rechte der Kunden untersucht.

Nach der geplanten Rückrufaktion für viele Diesel könnten Volkswagen-Kunden Geld zurückfordern oder vom Vertrag zurücktreten. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags erstellt haben. In Auftrag gegeben hatten es die Grünen. Deren Abgeordneter Oliver Krischer sagte: „Wenn viele Kunden das in Anspruch nehmen, könnte es für den Konzern sehr, sehr teuer werden.“

Der juristischen Expertise zufolge kann Volkswagen im Diesel-Debakel mit dem für 2016 geplanten Rückruf womöglich nicht alle Probleme aus der Welt schaffen. Sollten die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen als vorher oder „reduzierte Fahrleistungen“ bringen, wird es kritisch: Dann könnten VW-Kunden das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern, so das Gutachten. Das Gutachten lag der Deutsche Presse-Agentur am Freitag vor, nachdem der „Spiegel“ vorab darüber berichtet hatte.

Auch Schadenersatzklagen denkbar

Schon ein erhöhter Verbrauch von nur drei Prozent könne dabei einen Sachmangel bedeuten. Ab zehn Prozent komme juristisch gesehen eine „erhebliche Pflichtverletzung“ infrage, die sogar zum Rücktritt vom Kauf berechtige. Zudem seien auch Schadenersatzklagen denkbar.

An Sanktionen drohe Volkswagen als Hersteller nur eine Ordnungswidrigkeit mit einer sogenannten Verbandsgeldbuße. Voraussetzung sei, dass ein Manager erwiesenermaßen eine Straftat begangen hat. Damit stünde eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro im Raum.

Dazu sagte der Grünen-Verkehrsexperte Krischer: „Darüber werden Manager im VW-Konzern nur müde lächeln und das Portemonnaie zücken.“ Er forderte für Gesetzesverstöße von Unternehmen „endlich schärfere Regeln, die eine wirkliche Abschreckung darstellen“.