München. Der Autovermieter Sixt wehrt sich gegen den Rundfunkbeitrag. Den soll die Firma nicht nur für Radios in den Verleihstationen zahlen.

Sixt, Deutschlands größter Autovermieter, wehrt sich weiter gegen den Rundfunkbeitrag. Das Unternehmen soll für 91.000 Fahrzeuge in seiner Flotte und alle 2200 Niederlassungen den Beitrag zahlen. Dagegen klagt das Unternehmen seit Dienstag in einem Berufungsprozess beim Verwaltungsgericht München.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk sieht sich im Recht

Die Vertreter des Bayerischer Rundfunk (BR) halten die Klage für unbegründet und können sich dabei auf eine Vielzahl bereits ergangener Entscheidungen stützen. Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden. So war der Drogeriemarktunternehmer Rossmann mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlegen.

Unternehmer würde bis zum Verfassungsgericht gehen

Autovermieter Erich Sixt will in dem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er im Vorfeld des Prozesses angekündigt hatte. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein.

Der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form muss seit 2013 entrichtet werden und finanziert die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunk.