Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2005 bis 2011 hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren für private Kredite verjähren Ende 2014, urteilte der BGH (XI ZR 348/13 und 14). Die meisten Ansprüche aus dem Jahr 2004 sind schon verjährt, denn bei der zehnjährigen Verjährungsfrist gilt das Datum des Vertragsabschlusses.

Zur Sicherheit reicht jetzt ein Brief per Einschreiben an die Bank nicht mehr, denn das hemmt die Verjährung nicht. Kostenlos lässt sich die Verjährung mit einer Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann stoppen. Die Haspa-Kunden müssen sich an den Ombudsmann des Sparkassenverbandes wenden, denn der Haspa-Ombudsmann hemmt die Verjährung nicht. Alternativ kann mit einem Güteantrag bei der Öffentlichen Rechtsauskunftstelle (ÖRA) die Verjährung gehemmt werden, ebenso mit einem Mahnbescheid. Sonst bleibt nur der Gang zum Anwalt.