Edeka will insgesamt 450 Filialen des angeschlagenen Konkurrenten Kaiser’s Tengelmann übernehmen. Das Kartellamt schiebt Vorbereitungen für die geplante Fusion Riegel vor.

Hamburg. Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundeskartellamt der Hamburger Supermarktkette Edeka und Tengelmann untersagt, Maßnahmen einzuleiten, die die beabsichtigte Fusion in einzelnen Bereichen vorwegnehmen. Die beiden Unternehmen hätten schon im Vorfeld eine Zusammenarbeit bei Warenbeschaffung- und -verrechnung, sowie Veränderungen bei Teilen des Filialnetzes, Lagern und Fleischwerken vereinbart, teilte die Bonner Behörde mit.

Lieferanten, Wettbewerber und Verbraucher müssten sich aber darauf verlassen können, dass Edeka und Tengelmann nicht schon vor einer Entscheidung des Kartellamts Fakten schafften, deren Auswirkungen nicht mehr rückgängig zu machen wären, sagte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt. Edeka will insgesamt 450 Filialen des angeschlagenen Konkurrenten Kaiser’s Tengelmann übernehmen, stößt damit aber auf starke Vorbehalte bei den Wettbewerbshütern, die schon länger die Marktmacht der Supermarktketten beklagen. Edeka wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern.