Nach der Pkw-Maut plant das Bundesverkehrsministerium die Einführung einer weiteren Abgabe, eine Maut für Schiffe. Was das für die Schifffahrt auf Elbe und Weser bedeuten könnte.

Berlin/Hamburg. Für Reedereien und Spediteure dürfte die Nachricht ein Schock sein: Nach der Pkw-Maut plant das Bundesverkehrsministerium die Einführung einer weiteren Abgabe, eine Maut für Schiffe. Nach Informationen des Abendblatts will das Ministerium damit die Kosten für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen auf die Benutzer abwälzen. Neben den Lotskosten, die bereits heute erhoben werden, sollen künftig auch die Verkehrsüberwachung der Radarstationen sowie der Unterhalt für die Fahrrinnen über eine feste Gebühr bezahlt werden.

Auslöser für die Pläne ist das neue Bundesgebührengesetz von 2013. Ziel dieses Gesetzes ist es, die zahllosen Regelungen zur Erhebung von Verwaltungsgebühren zu vereinfachen und vor allem das Prinzip der Kostendeckung zu stärken. Das Bundesverkehrsministerium wiegelt auf Anfrage des Abendblatts ab: Abgaben würden auf den meisten Bundeswasserstraßen von der Schifffahrt seit über 100 Jahren erhoben. Das Bundesgebührengesetz stelle dies nur auf eine neue Grundlage. Tatsächlich dürften die Belastungen erheblich sein. Für Sportboote ist die Einführung der Maut beispielsweise bereits beschlossen. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Katherina Reiche (CDU), vor Kurzem erklärte, soll die Sportbootmaut auf deutschen Binnengewässern ab August 2018 gelten, und dem Bund jährlich 65 Millionen Euro an Einnahmen einbringen.

Das gilt aber nicht nur für Sportboote. Wie das Ministerium dem Abendblatt mitteilte, soll im kommenden Jahr ein Gutachten ausgeschrieben werden, wie eine Gebühr auf den Bundeswasserstraßen für alle Schiffe aussehen könnte. Relativ weit sind die Pläne für den Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Dessen Ausbau und die Sanierung der Schleusen verschlingt mehr als 700 Millionen Euro. Gleichwohl gibt es für den NOK als deutschlandweite Ausnahme bereits neben der Lotspflicht eine Kanalsteuer. Bereits unter dem ehemaligen Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) wurde die Planungsgesellschaft Planco in Essen beauftragt, ein Gutachten darüber zu erstellen, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Erhöhung dieser Kanalsteuer nach sich zieht. Das liegt im Entwurf vor.

Die Hafenwirtschaft sorgt sich jetzt um die Einführung der Maut auf Elbe und Weser. Rotterdam und Antwerpen kennen so etwas ja nicht. „Wir dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen nicht gefährden“, sagt Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). In die gleiche Kerbe haut der Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH), Gunther Bonz. „Es darf keine Ungleichbehandlung zwischen Elbe, Weser und Rhein geben“, sagt er. Die Schifffahrt auf dem Rhein sei nach einer historischen Vereinbarung der Anrainerstaaten von Abgaben und Zöllen befreit. Das müsse auch für Elbe und Weser gelten. „Sollte dieses von der Bundesregierung nicht eingehalten werden, sind alle politischen Erklärungen im Hinblick auf die Unterstützung der deutschen Seehäfen nur noch Makulatur“, so der UVHH-Präsident und Generalbevollmächtigte des Terminalbetreibers Eurogate.

Zumindest in dieser Hinsicht gibt es beim Bundesverkehrsministerium offenbar ein Einsehen: „In den Küstengewässern ist die Schifffahrt gebührenfrei. Dies entspricht auch unserer Haltung für die seewärtigen Zufahrten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, teilte das Ministerium mit. Also: keine Maut auf der Elbe.