Kleine Brennereien haben in Deutschland eine lange Tradition. Da aber pro Liter reinen Alkohol bis zu 13 Euro Branntweinsteuer an den Staat abgeführt werden müssen, gibt es für das Brennen von Alkohol hierzulande strenge Vorschriften.

Brennrecht. Landwirte mit eigenem Obstanbau dürfen jährlich 300 Liter reinen Alkohol brennen. Das Brennrecht gehört zum Hof und wird von Generation zu Generation vererbt. In der Obstgemeinschaftsbrennerei Niederelbe im Guderhandviertel im Alten Land sind 1200 Obstbauern Mitglied, die dort ihr Brennrecht eingebracht haben. Bis zu 10.000 Tonnen Obst werden dort im Jahr zu Hochprozentigem gebrannt. Der überwiegende Teil wird zu Industriealkohol für die Bundesmonopolverwaltung verarbeitet. Nur ein kleiner Teil wird für Obstbrände und Liköre genutzt.

Ausnahmen. Nur in einigen Regionen in Süddeutschland gibt es das sogenannte Stoffbesitzer-Brennrecht, nach dem jeder Obstgartenbesitzer jährlich 50 Liter reinen Alkohol brennen darf.

Frist. Das Branntweinmonopol gilt nur noch bis Ende 2017. Ende 2013 war die deutsche Sonderregelung noch einmal verlängert worden.