Hamburg. Nach den Vorfällen im japanischen Kernkraftwerk Fukushima musste der schwedische Energiekonzern Vattenfall zwei von ihm betriebene Kernkraftwerke in Brunsbüttel und Krümmel schließen. Denn die Bundesregierung verkündete nach der Unglücksserie in Japan im Jahr 2011 den Ausstieg aus der Atomkraft. Vattenfall war nicht erfreut, das Unternehmen bezeichnete den Vorgang als Enteignung. Jetzt will Vattenfall unter anderem wegen des Stillstands der beiden Meiler in Norddeutschland von der Bundesregierung einen Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. Das sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags.

Vattenfall zog bereits 2012 vor das zuständige Schiedsgericht in Washington. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die Regelungen des sogenannten Energiecharta-Vertrages (ECT), welchen Deutschland und eine Vielzahl anderer Staaten im Jahr 1994 unterzeichnet haben. Das Abkommen soll Investitionen ausländischer Unternehmen vor unrechtmäßigen Eingriffen durch den Gaststaat schützen. Klagen vor dem Gericht in Washington können nur ausländische Unternehmen wie der in schwedischem Staatsbesitz befindliche Konzern Vattenfall. Der Konzern argumentiert, die Gastländer, in diesem Fall Deutschland, hätten auf unfaire Weise den Wert ihrer Investitionen geschmälert, ohne Entschädigung.

Vattenfall ist nicht der einzige Konzern, der klagt. Deutschlands große Stromversorger fordern vom Bund rund 15 Milliarden Euro Schadenersatz wegen entgangener Gewinne durch den Atomausstieg. Wegen der dauerhaften Stilllegung und der Beschlüsse zum Atomausstieg haben E.on und RWE Verfassungsbeschwerde eingelegt – hier geht es wohl um Schadenersatz in zweistelliger Milliardenhöhe. 380 Millionen Euro fordert E.on zusätzlich wegen dem Aus für die Kernkraftwerke Unterweser und Isar 1.