Bewertungsreserven: Sie entstehen, wenn der aktuelle Marktwert eines Wertpapiers über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt. Bisher mussten die Kunden beim Auslaufen ihrer Verträge zur Hälfte an diesen Bewertungsreserven beteiligt werden. Seit 7. August können die Versicherer diesen Anteil an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere kürzen, wenn die zugesagten Garantieleistungen an alle Versicherten nicht mehr gesichert sind. Etwa zwei Milliarden Euro erhielten die Kunden im vergangenen Jahr, die aus festverzinslichen Papieren stammten.

Garantiezins: Jeder Kunde bekommt von seiner Versicherung bei Vertragsabschluss einen garantierten Mindestzins zugesagt, der für die gesamte Laufzeit gilt. Seit 1. Januar 2012 beträgt er 1,75 Prozent. Zum 1. Januar 2015 sinkt er auf 1,25 Prozent.

Elementarrisiken: Dazu zählen Überschwemmung durch Niederschlag oder durch ausufernde Flüsse einschließlich Rückstau sowie Schäden am Gebäude durch Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine normale Wohngebäudeversicherung schützt nur vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden ergeben.