Genussscheine sind Wertpapiere, die eine Sonderstellung zwischen Aktien und Anleihen haben. Unternehmen kommen an frisches Geld, der Käufer der Genussrechte erhält im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen. Im Unterschied zu Anleihen können diese Zahlungen aber auch gestrichen oder verschoben werden, wenn kein Gewinn anfällt.

Der Inhaber von Genussscheinen hat im Gegensatz zum Aktienbesitzer kein Mitspracherecht bei der Firma. Geht das Unternehmen pleite und wird abgewickelt, werden Genussscheine erst nach den anderen Forderungen bedient. Es besteht also die Gefahr eines Totalverlusts. Genussscheine sind damit deutlich risikoreicher als Anleihen, die Zinssätze, mit denen Anleger gelockt werden, deshalb höher.