Im Insolvenzverfahren ist die Gläubigerversammlung das oberstes Selbstverwaltungsorgan. Die Leitung der Versammlung hat ein Insolvenzrichter, die Verhandlung ist nicht öffentlich. Obwohl die Prokon-Gläubigerversammlung nicht in einem Gerichtssaal, sondern in einer Hamburger Messehalle stattfindet, sorgen Justizwachtmeister für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Beschlüsse fallen mit absoluter Mehrheit der Erschienenen oder Vertretern, wobei die Höhe der jeweils angemeldeten Forderungen maßgeblich ist. Die Gläubigerversammlung kann auch einen neuen Insolvenzverwalter anstelle des vom Gericht ernannten wählen lassen.